Ein Mazedonier (56) spielte in seiner Pizzeria im Oberland Musikstücke, bezahlte aber die AKM-Entgelte nicht - nun folgte ein Prozess am Landesgericht Innsbruck. Es ist dabei kein Einzelfall.
Der Lokalchef stand im Rahmen einer sogenannten Privatanklage vor Gericht, er war rasch geständig. „Ich bekenne mich vollumfänglich schuldig“, sagte er nach nur wenigen Minuten. Ganz zu Beginn des Verfahrens hatte er gemeint, er wisse lediglich, dass es „heute um irgendetwas mit der AKM geht“.
Als Geschäftsführer bin ich aber natürlich dennoch dafür voll verantwortlich.
Der Angeklagte
Volle Verantwortung trotz „Vollstress“ bei Arbeit
Er sei schlicht und einfach „im Vollstress gewesen“, weshalb „das mit den Musikstücken passiert sein kann“, führte er aus. Er selbst sei jedenfalls sehr beschäftigt in der Küche gewesen, während an der Theke wohl ein Mitarbeiter die Musik abgespielt habe. „Als Geschäftsführer bin ich aber natürlich dennoch dafür voll verantwortlich“, sagte der Gastronom. Den vorgeladenen Zeugen, der an besagtem Abend im Lokal war und die Musikstücke hörte, brauchte es aufgrund des Geständnisses des Pizzeria-Betreibers nicht mehr.
Urheber und ihre Rechte
Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist bekanntlich eine Urheberrechtsgesellschaft. Sie sorgt dafür, dass ihre Mitglieder (Urheber von Musikstücken) Geld bekommen, wenn Dritte durch Aufführungen Einnahmen erzielen. Dies gilt nicht nur für Konzerte, sondern auch für das Abspielen von Musik in Lokalen. Die österreichweiten Einnahmen überstiegen zuletzt die Grenze von 100 Millionen Euro. Die Gesellschaft wurde 1947 gegründet.
Das Urteil im Oberländer Fall lautete schließlich auf 1200 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze mit jeweils 20 Euro). 600 Euro ergingen unbedingt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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