Am 8. Februar platzte in der Causa Teichtmeister der Prozess. Ein neuer Termin steht aus. Indes ist die Kritik am Gesetzesentwurf gegen Kindesmissbrauch groß. Ein Justiz-Debakel.
Vor 100 Tagen hätte der Prozess gegen den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen über die Bühne gehen sollen. Stand Donnerstag war kein neuer Termin bekannt.
„Realistisch ist eine Verhandlung im Juli“
Grund ist nicht mehr die „akute Erkrankung“ Teichtmeisters, sondern von Richter Stefan Apostol beauftragte Ermittlungen, deren Ergebnisse auf sich warten lassen. Diese seien „nicht öffentlich“, wird das beharrliche Stillschweigen um die Hintergründe vom Gericht verteidigt. Realistisch sei eine Verhandlung im Juli.
10. September 2021: Die „Krone“ berichtet als erstes Medium über eine Hausdurchsuchung bei dem Burgschauspieler, dessen Name damals noch nicht genannt werden darf.
13. Jänner 2023: Die Bombe platzt, Florian Teichtmeister ist angeklagt. Der 43-Jährige soll 58.000 Dateien gehortet haben, die sexuellen Missbrauch Minderjähriger zeigen.
8. Februar 2023: An diesem Tag war die Verhandlung im großen Schwurgerichtssaal im LG Wien anberaumt. Am 7. Februar gibt das Gericht in einer kurzen Stellungnahme bekannt, dass Teichtmeister „akut erkrankt“ sei.
21. März 2023: Das Gericht bestätigt, dass der geständige Mime wieder verhandlungsfähig ist. Richter Stefan Apostol erachtet aber davor weitere Ermittlungen als notwendig. Sind die Ergebnisse da, gibt es den neuen Termin.
„Lex Teichtmeister“ sorgt für harsche Kritik
Während für Außenstehende die Schonfrist für den Ex-TV-Kommissar irritierend ist, ärgern sich Insider über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf gegen Kindesmissbrauch, auch „Lex Teichtmeister“ genannt. 27 Stellungnahmen wurden in der Begutachtungsfrist eingebracht. Darin ist etwa von einem „legistischen Schnellschuss“ die Rede. Die Kritik beginnt bei der Namensänderung. Statt „pornografischer Darstellungen Minderjähriger“ soll der §207a im Strafgesetzbuch nun „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ lauten.
„Im Gesetzesentwurf werden auch Jugendliche selbst kriminalisiert“
„Die Begrifflichkeit wird abgelehnt“, heißt es dazu etwa von der STA St. Pölten - auch weil das Wort Kind, etwa bei einem 17-jährigen Opfer, irreführend sei. „Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden auch Jugendliche selbst kriminalisiert“, kritisiert der Verein Neustart. Wenn ein 13-Jähriger und eine 14-Jährige einvernehmlich Sex haben, ist das nicht strafbar. Wenn der 13-Jährige ein explizites Bild von sich überlässt, macht sich die 14-Jährige strafbar.
Anderes Beispiel: Ein 23-Jähriger und eine 17-Jährige können straffrei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, der 23-Jährige dürfte aber keine intimen Fotos von der 17-Jährigen besitzen. „Dieser Widerspruch ist zu beseitigen“, fordert die Richtervereinigung. Die Rechtsanwaltskammer spricht sich indes gegen die geplante Erhöhung der Strafen aus.
Justizministerin will Stellungnahmen prüfen
Im Büro von Ministerin Alma Zadić will man die Stellungnahmen prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Fragt sich, was zuerst erledigt ist? Die Gesetzesnovelle oder der Prozess gegen Teichtmeister. Vielleicht lässt beides weiter auf sich warten.
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