Künftig gilt eine neue Regelung für das Pickerl, also die Begutachtung nach §57a: Ab 20. Mai wird für das Gutachten ausgelesen, wie viel Sprit bzw. Diesel das Auto tatsächlich verbraucht hat. Die Daten werden an das Umwelt- und Klimaministerium gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 und Abgasklasse „6d“ oder „6e“ (ab Herbst 2023). Das Auslesen läuft über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug. So soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
Der ARBÖ übt Kritik am mangelnden Datenschutz. „Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln“, hieß es in einer Aussendung. Das sei jedoch nicht der Fall, was eine Anonymisierung unmöglich mache.
Wem das zu heikel ist, kann das vor der Untersuchung zu Protokoll geben: Der ÖAMTC macht darauf aufmerksam, dass das Auslesen der Daten auch verweigert werden könne. „Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung - man bekommt trotzdem ein Pickerl“, heißt es seitens des Klubs.
Nur geringe Abweichungen bei bisherigen Erhebungen
Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese sind durch unterschiedliche Betriebsbedingungen - beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise - erklärbar. Die Ergebnisse bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.
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