Zusätzlich zur Strompreisbremse wirkt ab sofort auch ein Zuschuss für größere Haushalte. Von diesem profitieren all jene mit mehr als drei Personen im Hauptwohnsitz. Konkret zahlt der Staat für jede weitere Person 105 Euro, die direkt von der Stromrechnung abgezogen werden.
In den meisten Fällen geschieht das automatisch, alle anderen werden vom Finanzministerium darüber informiert, dass sie einen Antrag stellen können. Voraussetzung für den zusätzlichen Zuschuss ist, dass mindestens vier Personen im Zentralen Melderegister verzeichnet sind und Strom über einen Haushaltszählpunkt beziehen. Dies sei bei 85 Prozent der anspruchsberechtigten Haushalte der Fall, teilten Vertreterinnen und Vertreter des Finanzministeriums am Samstag mit.
Bei den anderen gibt es beispielsweise mehrere Zählpunkte an einer Adresse. Diese Haushalte sollen ab kommender Woche per E-Mail oder Post über den Zuschuss informiert werden. Der Antrag ist dann digital zu stellen.
Brunner: „Überproportional belastet“
Die von der türkis-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022. Dadurch wird der Preis für die ersten 2900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Haushalt, also der Durchschnittsverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts, abgefedert. Für den Mehrverbrauch muss dann der Strompreis laut Liefervertrag bezahlt werden.
„Wir haben zahlreiche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Menschen zu unterstützen“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Mit dem neuen Zuschuss sollen nun alle größeren Haushalte, die durch die gestiegenen Stromkosten überproportional belastet sind, profitieren.
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