Am 3. November 2022 hätte das Leben von Daniel S. beinahe geendet - völlig unverschuldet. Diese Gewissheit trägt der Salzburger, dem ein abgebrochenes Weinglas in den Hals gerammt wurde, seither mit sich. Dem mutmaßlichen Täter wird am heutigen Dienstag wegen Mordversuchs der Prozess gemacht. Daniel S. hat mit der „Krone“ exklusiv über die Tat und ihre Folgen gesprochen.
Nur wenige Zentimeter daneben und mein Mandant wäre wohl nicht mehr unter uns.“ Rechtsanwalt Stefan Rieder vertritt Daniel S. Am 3. November 2022 endete ein Lokalbesuch in der Salzburger Innenstadt für seinen Mandanten mit einer lebensgefährlichen Verletzung. Fakt ist: Herrn S. steckte ein abgebrochenes Weinglas im Hals – nur unweit der Halsschlagader. Er sackte zusammen. Der mutmaßliche Täter brauste in einem weißen Audi RS3 davon. Kameras filmten das Geschehen, Zeugen beobachteten die Bluttat.
Festgenommen wurde am nächsten Tag ein 27-jähriger Flachgauer. Er schwieg zu den Vorwürfen – auch wenn er sich beim Opfer schriftlich entschuldigte. Heute wird ihm der Prozess gemacht. Das Geschworenen-Urteil soll am Donnerstag fallen.
„Beinahe als Unschuldiger ums Leben gekommen!“
Daniel S. hofft, dass beim Prozess „die Wahrheit ans Licht kommt“. Er sagt: „Ich wäre beinahe als Unschuldiger ums Leben gekommen.“ Es habe keinen Streit, keine Auseinandersetzung gegeben. „Wir kannten uns nicht“, so S. Näher möchte er sich zum Geschehen nicht äußern. Das Gericht soll seine Erinnerungen zuerst hören.
Der Angriff hat bei S. nicht nur eine lange Narbe im Bereich des Halses hinterlassen. Auch seelisch wirkt die Tat nach.
Folgen der Bluttat bis heute spürbar
„Ich habe Angstgefühle, wenn Glas bricht.“, erzählt S. Und: „Ich fühle mich unwohl, wenn jemand hinter mir geht, muss mich ständig umdrehen.“ Seit dem Tag der Attacke drehen sich seine Gedanken fast permanent um die Bluttat. „Es beschäftigt mich immer noch sehr, weil ich völlig unschuldig angegriffen wurde“, so der Salzburger.
Anwalt Rieder will für seinen Mandanten 15.000 Euro erstreiten. Der Angeklagte hat vier einschlägige Eintragungen im Strafregister und war zuletzt arbeitslos.
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