Rechtliche Grauzone

Gedenkkreuze am Straßenrand: Keine einheitlichen Regeln

Österreich
04.11.2011 14:37
Die Angehörigen von Unfallopfern, die der Verstorbenen mit einem Kreuz am Straßenrand gedenken wollen, bewegen sich in Österreich weitgehend in einem rechtlichen Graubereich. Während die Andenken wichtig für die Trauerarbeit sein können und manche Verkehrsteilnehmer auch zu vorsichtigerem Fahren mahnen, muss auch der Sicherheitsaspekt beachtet werden. Schließlich sollen die Mahnmale nicht den Verkehr gefährden. Die Bundesländer regeln die Vorgangsweise recht unterschiedlich.

Am klarsten sind die Regelungen in Oberösterreich: Dort sind aus Gründen der Verkehrssicherheit einheitliche weiße Kreuze vorgeschrieben, die vom Land bezahlt werden. Hinterbliebene müssen sie bei der jeweiligen Straßenmeisterei beantragen. Eigene Modelle dürfen nicht aufgestellt werden. Die Kreuze bleiben dann zwei Jahre lang stehen und auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen darüber hinaus, hieß es aus dem Büro des LH-Stellvertreters Franz Hiesl.

In Kärnten ist das Aufstellen von Gedenkkreuzen am Straßenrand zwar grundsätzlich verboten, wird von der Behörde allerdings toleriert. "Derzeit stellen solche Kreuze kein Problem dar", sagte der Leiter der Infrastrukturabteilung des Landes, Albert Kreiner. Da es in Kärnten keinen "Wildwuchs" gäbe, würde - obwohl rechtlich nicht zulässig - das Errichten von Gedenkstellen nicht verhindert, so Krainer.

In Niederösterreich dürfen die Kreuze am Straßenrand nach Absprache mit der Straßenmeisterei aufgestellt werden - allerdings befristet. "In den letzten Jahren war es aber so, dass die Dauer auf maximal ein Jahr, solange die Trauerarbeit etwa andauert, beschränkt wurde", erklärte Gerhard Fichtinger vom Straßendienst des Landes. Genaue Regelungen für Größe, Aussehen oder Sicherheitsabstand zur Fahrbahn gebe es nicht, sagte Fichtinger.

In Tirol gibt es für das Aufstellen von Erinnerungskreuzen am Straßenrand "keine klare gesetzliche Regelung", erklärte Bernd Stigger von der Landesabteilung für Straßenerhaltung. "Wir führen eine Einzelfallbegutachtung durch. Aber wir wollen das eigentlich nicht haben", erklärte Stigger. Man sei daher immer bestrebt, auf die Angehörigen hinzuwirken, keine Kreuze aufzustellen, da man vermehrt die möglichen "negativen Begleiterscheinungen" in punkto Verkehrssicherheit sehe.

In Salzburg ist das Aufstellen von Kreuzen, kleinen Marterln und Kerzen am Straßenrand offenbar kein Problem. Es gebe auch keine Beschwerden über einen "Wildwuchs". Auf jeden Fall muss der Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt und ein "Lichtraum" von 0,5 bis 0,75 Meter vom Straßenrand entfernt freigehalten werden, sagte eine Sprecherin des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. "Wenn es sich um landeseigenen Grund handelt, dürfen die Gedenkstätten nicht länger als ein Jahr aufgestellt sein", hieß es aus der Landesbaudirektion Salzburg.

In der Steiermark gibt es laut Auskunft des Büros von Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann keine Absicht, die Dauer des Aufstellens von Kreuzen zu begrenzen. Dies gelte allerdings nur für jene Straßen, die auch im Zuständigkeitsbereich des Landes stehen oder vom Bund in die Verantwortung des Landes übertragen wurden. Es gebe auch keine spezielle Regelung für Kreuze oder Gedenksteine, außer jene, dass diese nicht in Konflikt mit den Gegebenheiten der Straßenverkehrsordnung stehen dürften.

Im Burgenland liege die Entscheidung über das Aufstellen von Verkehrskreuzen im Bereich der Straßenmeister und Bereichsleiter, die dann auch mit den Hinterbliebenen sprechen. "Es wird immer geschaut, dass man den Angehörigen entsprechend entgegenkommen kann", so eine Sprecherin von Straßenbaulandesrat Helmut Bieler. Eine zeitliche Beschränkung, wie lange Kreuze stehen bleiben dürfen, gebe es derzeit nicht.

In Vorarlberg gibt es laut Auskunft der Abteilung Straßenbau im Amt der Vorarlberger Landesregierung keine Regelung bezüglich des Aufstellens von Gedenkkreuzen. Die Wünsche der Hinterbliebenen nähmen in der Hinsicht hierzulande keine Auswüchse an, so Ernst Geiger, Leiter des Fachbereichs Straßenerhaltung. Man habe nur gelegentliche Anfragen, etwa für Gedenktafeln. "Das wird in der Regel gestattet, wenn es keine Bedenken wegen der Sicherheit gibt", erklärte Geiger.

In Wien sind Probleme mit Straßenkreuzen am Fahrbahnrand so gut wie kein Thema. Wenn Angehörige im Zuge ihrer Trauerarbeit derartige Andenken aufstellen möchten, spreche überhaupt nichts dagegen, solange die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt werde, wurde seitens eins Sprechers von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou betont.

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