Banküberfälle gibt es zum Glück nur noch selten - doch 2017 wurde ein Kärntner Geldinstitut zweimal hintereinander ausgeraubt. Die Täter wurden nach langen Ermittlungen gefasst; als einer der letzten saß nun ein Bosnier vor Gericht, der als 20-Jähriger an einem Coup mit fast 185.000 Euro Beute beteiligt war.
Da soll einer behaupten, die österreichische Justiz wäre nicht ausdauernd! Sechs Jahre ist es her, dass die Raiffeisenbank in Schiefling am Wörthersee ausgeraubt wurde. Die Täter sind äußerst brutal vorgegangen: „Sie schrien Überfall, Tresor, Geld her und haben dem Angestellten die Waffe an den Hinterkopf gedrückt“, schildert Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse. Die Haupttäter wurden nach und nach geschnappt und brummen bis zu sieben Jahre Haft ab; der jüngste Helfer wurde als letzter Komplize am Dienstag von Richter Uwe Dumpelnik am Landesgericht Klagenfurt verurteilt.
Der mittlerweile 26-Jährige hatte zwar beteuert, er hätte lediglich als Fahrer eines bosnischen Mietwagenverleihs gearbeitet - und nur „zufällig“ die Bankräuber samt exakt 184.915,84 Euro Beute chauffiert. Doch das kaufte ihm niemand ab: drei Jahre teilbedingt - eine Strafe, mit der er wohl leben kann, denn sie bedeutet für ihn auch eine Chance auf einen Neubeginn. Da der Fluchtwagenfahrer seit bald einem Jahr in U-Haft sitzt, kommt er bald wieder frei. Und kann endlich sein wenige Monate altes Baby zum ersten Mal in den Armen halten, wie der Jungpapa vor Gericht gerührt erzählt hat.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.