Prozess im März 2024
Schweigegeldaffäre: Richter ermahnt Trump
Der Strafprozess gegen Ex-US-Präsident Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an Pornostar Stormy Daniels wird am 25. März 2024 beginnen. Dies wurde am Dienstag bei einer Gerichtsanhörung, an der auch der 76-Jährige per Videokonferenz zugeschaltet war, bekannt gemacht. Bei der Anhörung musste sich der Republikaner auch mahnende Worte des Richters zum Umgang mit Beweismitteln anhören.
Der New Yorker Richter Juan Merchan wies Trump darauf hin, dass er keine sensiblen Dokumente veröffentlichen darf, die die Staatsanwaltschaft seinen Anwälten zur Vorbereitung des Prozesses übergibt. Auf die Frage des Richters, ob er eine entsprechende schriftliche Anordnung erhalten habe, antwortete der missmutig dreinblickende Ex-Präsident mit einem kurzen „Ja, das habe ich“. Der 76-jährige Republikaner schüttelte den Kopf, als der Richter ihn warnte, bei Zuwiderhandlungen könne er wegen Missachtung des Gerichts bestraft werden.
Was Trump alles nicht machen darf
Trump darf vor dem von Richter Merchan auf den 25. März kommenden Jahres angesetzten Prozessbeginn auch nicht die Namen bestimmter Mitarbeiter von Manhattans leitendem Oberstaatsanwalt Alvin Bragg öffentlich machen. Grundsätzlich darf er auf Onlineplattformen aber Informationen posten, die bereits öffentlich bekannt sind oder von seinen Anwälten zusammengetragen wurden.
Trump war Ende März wegen einer Schweigegeldzahlung von 130.000 Dollar (rund 120.000 Euro) an die Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Präsidentschaftswahl 2016 angeklagt worden. Es war die erste Anklage gegen einen früheren Präsidenten in der US-Geschichte. Anfang April musste der Rechtspopulist, der bei der Präsidentschaftswahl 2024 erneut antreten will, zur Verlesung der Anklage vor Gericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft wirft Trump eine Fälschung von Geschäftsunterlagen in 34 Fällen vor.
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