Im Krankheitsfall stellen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Fragen. So auch die Frage, ob sie im Krankenstand eigentlich gekündigt werden dürfen? Arbeiterkammer-Expertin Katharina Urleb klärt auf.
Die nüchterne Antwort gleich vorweg: Ja, eine Kündigung darf auch während des Krankenstandes der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers rechtswirksam ausgesprochen werden. Das Dienstverhältnis endet mit Fristablauf zum nächsten Termin, auch wenn der Krankenstand länger andauert.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen. Dies gilt allerdings nur dann, sofern die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss auch bei einer einvernehmlichen Lösung das Entgelt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist. Bei Unklarheiten und Fragen wenden sich betroffene Beschäftigte am besten an die Arbeiterkammer Steiermark.
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