Der Prozess gegen Ex-Ministerin Sophie Karmasin endete am Dienstag mit einem Freispruch und einer Verurteilung. Der Prozess galt als Ouvertüre zu einer Serie an Gerichtsarien zu Ibiza, Casag und weitere. Und als Fingerzeig. Eine Erkenntnis: Kronzeugin Sabine Beinschab gilt dem Gericht als glaubwürdig.
Es war ein bemerkenswertes (nicht rechtskräftiges) Urteil im Prozess gegen Ex-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin. Die 56-Jährige wurde des schweren Betrugs freigesprochen - sie soll in der ersten Phase nach ihrem Ausscheiden aus der Politik Fortzahlungen bezogen und nebenbei widerrechtlich verdient haben. In Summe rund 80.000 Euro. Sie habe gerade noch rechtzeitig vor Start der Ermittlungen zurückbezahlt, argumentiert der Richter.
Anwalt Sascha Flatz: „Das könnte Vorbildwirkung haben“
Viele Beobachter zeigten sich erstaunt. Sie hätten gerade im Betrugsfall eher mit einer Verurteilung gerechnet als bei den Preisabsprachen zu Studien für das Sportministerium. Hier setzte es 15 Monate bedingt. Der Richter attestierte Kronzeugin Sabine Beinschab, einst Mitstreiterin Karmasins und Schlüsselfigur in Studienaffären, hohe Glaubwürdigkeit. „Das könnte Vorbildwirkung haben“, sagt Strafverteidiger Sascha Flatz, der beim Prozess vor Ort war. „Auch wenn jeder Richter frei ist in Beweiswürdigung, so weist dies doch eine Richtung für folgende Prozesse.
Anwalt Klaus Ainedter: „Sieht sich wie Aschenputtel“
Die Causa Karmasin ist nur Ouvertüre zu einer Serie an Gerichtsarien zu Ibiza, Casag und Co. - Beinschab spielt auch eine zentrale Rolle beim Verfahren wegen geschönter Studien im Sinne von Sebastian Kurz. Finanziert aus dem Finanzministerium. Neben dem Exkanzler und Karmasin gibt es weitere acht Beschuldigte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Manche Juristen sehen die Kronzeugin problematisch. Klaus Ainedter: „Mir kommt vor, sie sieht sich wie Aschenputtel. Und sie führt einen Rachefeldzug gegen Karmasin.“
Norbert Wess, Anwalt der Ex-Ministerin, wollte sich nicht äußern. Die WKStA vermeldete gestern immerhin, dass sie noch nicht entschieden habe, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde.
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