Ermittlungen beendet

Prozess folgt: Teichtmeister verhandlungsfähig

Österreich
24.05.2023 20:50

Der Verhandlungstermin gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen vorgeworfen wird, rückt näher. Wie der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, mitteilte, sind die Ergebnisse der vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen bei Gericht eingelangt. „Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht“, stellte Zonsics-Kral fest.

Damit dürfte der Prozess gegen Teichtmeister in absehbarer Zeit über die Bühne gehen. Konkreten Termin gibt es noch keinen, meinte Zonsics-Kral am Mittwochnachmittag. Ursprünglich hätte gegen den Mimen schon im Februar verhandelt werden sollen, doch dieser Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abberaumt werden. Mittlerweile ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Dessen Richter hatte zuletzt Erhebungen in die Wege geleitet, die aus seiner Sicht zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung unerlässlich waren.

Material auf mehreren Datenträgern
Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet - offenbar wurde aber zunächst nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen - unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt