Clinch um Mietauto

„Wir haben den Schaden sicher nicht verursacht“

Tirol
26.05.2023 07:00

Eine Autovermietung unterstellt einem Tiroler (50), für eine Delle am Dach eines Vans verantwortlich zu sein. Der Schaden beträgt knapp 3000 Euro! Der Mieter wehrt sich aber und schwört, für den Schaden nicht verantwortlich zu sein. Brisant: Ähnliche Forderungen verärgern laut Bewertungen im Web immer wieder Kunden.

Der Kleintransporter ist abgegeben, die Tochter nach Wien übersiedelt – doch plötzlich flatterte Konrad Fuchs (Name geändert) eine böse Überraschung ins Haus. Autovermieter Sixt unterstellt dem Tiroler nämlich, eine Delle am Dach des Vans verursacht zu haben. Der entstandene Schaden beträgt knapp 3000 Euro. „Wir haben diesen aber definitiv nicht verursacht“, versichert der 50-Jährige.

Die massive Delle am Dach des Vans. (Bild: zVg)
Die massive Delle am Dach des Vans.

Bei der Abholung am Innsbrucker Flughafen bekam Fuchs eine Vorschadensliste mit knapp 20 Positionen in die Hand gedrückt. „Ich bin nach den ersten entdeckten größeren Dellen nur mehr rudimentär um das Auto gegangen, in der Annahme, dass alles seine Richtigkeit hat“, erinnert sich der Mieter, der schließlich doch noch einen nicht aufgelisteten Schaden am Rücklicht entdeckt hat.

„Aufs Dach habe ich beim besten Willen nicht geschaut“, erklärt der Tiroler. „Ich bin definitiv nirgends dagegen gefahren und habe während der Fahrt auch niemals etwaige Mindesthöhen missachtet. Das kann auch meine Lebensgefährtin bezeugen.“

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In der Vermietstation werden die Fahrzeuge bei jeder Rücknahme gründlichst auf Neuschäden geprüft.

Unternehmenssprecherin von Sixt

Jeder Schadenfall wird von drei Abteilungen geprüft
Sixt sieht dies anders: „In der Vermietstation werden die Fahrzeuge bei jeder Rücknahme gründlichst auf Neuschäden geprüft“, sagt eine Unternehmenssprecherin. „Jeder Schadenfall wird dann auch noch von zwei weiteren unabhängigen Abteilungen geprüft. So auch im konkreten Fall. Der neu festgestellte Schaden am Dach war übrigens deutlich und bereits vom Boden aus erkennbar.“

Sixt habe kulanterweise aber eine deutliche Reduktion der ursprünglichen Forderung gewährt. Demnach soll Herr Fuchs „nur“ den Selbstbehalt von 900 Euro tragen. „Natürlich ist mir dies lieber als 3000 Euro. Aber da ich den Schaden nicht verursacht habe, ist auch diese Forderung eigentlich ein Wahnsinn“, meint der 50-Jährige, der im Internet feststellen musste, dass er offenbar kein Einzelfall ist. „Auf Bewertungsportalen findet man viele ähnliche Fälle“, stellt Fuchs sogar ein mögliches System in den Raum.

Das beschädigte Rücklicht schien in der Schadensliste nicht auf. (Bild: zVg)
Das beschädigte Rücklicht schien in der Schadensliste nicht auf.

ÖAMTC erkennt kein System
Beim ÖAMTC, der Fuchs rechtlich zur Seite steht, gibt es aber „Entwarnung“. „Derartige Forderungen sind uns in den vergangenen Jahren sonst nicht bekannt“, so Rechtsberater Patrick Berthelot. Laut Sixt würde die klare Mehrzahl der Kunden aber ohnehin positive Erfahrung machen. Ein schwacher Trost für Herrn Fuchs, der sich sein Mietauto künftig genauer anschauen wird.

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