Berufung beim OLG

Tödliches Sex-Date: „Ich habe die Strafe verdient“

Gericht
25.05.2023 17:40

Ein Schauspieler, ein Model, ein Showtyp - so beschrieb sich Christian S. im Wiener Landesgericht selber. Deswegen kann er es nicht lassen, auch bei seiner Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht Wien eine Rede zu halten. Dabei meldete nicht er ein Rechtsmittel an, sondern die Staatsanwaltschaft war mit der Strafhöhe nicht einverstanden.

25 Tage lag die Leiche eines Mannes unter dem Sofa von Christian S. Für dessen Tod sei er aber nicht verantwortlich gewesen, befanden Geschworenen im LG Wien. Er wird wegen Gefährlichkeit eingewiesen, fasste sieben Jahre Haft wegen unter anderem sexuellen Missbrauchs Wehrloser aus - schließlich verging er sich an dem bewusstlosen 43-Jährigen.

Leiche in zehn Müllsäcken und zwei Bettlaken
Ende September 2021 verabredete er sich mit dem späteren Opfer zu einem Chem-Sex-Date, also Sex im Drogenrausch. Der Mann starb schließlich an einer selbst eingenommenen Überdosis Liquid-Ecstasy. Den Toten wickelte Christian S. in zehn Müllsäcke und zwei Bettlaken und verstaute ihn in dem Bettkasten seines Sofas - wo ihn die Polizei völlig verwest fast einen Monat später fand. 

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Oida, das gibt‘s ja nicht! Noch ein Toter!

Christian S. beim Prozessauftakt in Wien

Beim Prozessauftakt am Wiener Landesgericht schockt der 52-Jährige alle im Gerichtssaal mit seinen Schilderungen zu dem Abend: „Ich hab mir gedacht: Oida, das gibt's ja nicht! Noch ein Toter!“ Denn bereits in der Vergangenheit fand die Polizei eine Leiche bei Christian S. zu Hause. Die Ermittlungen in diesem Fall wurden aber eingestellt.

Freispruch von der Vergewaltigung mit Todesfolge
Im Jänner ging es vor Gericht deswegen nur um den Tod des 43-jährigen Iraker. Die Staatsanwaltschaft klagte Vergewaltigung mit Todesfolge, schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger und den schweren Raub an einem anderen Mann an, mit dem sich der Wiener zum Sex verabredet hatte. Vom Hauptvorwurf erfolgte durch die Geschworenen aber ein Freispruch. 

Auf Anraten von Gerichtspsychiater Peter Hofmann erfolgte zusätzlich zur Haftstrafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wegen Gefährlichkeit. „Sie können davon ausgehen, dass der Angeklagte in einer ganz anderen Welt unterwegs ist“, erklärte er den Geschworenen. Das zeigte Christian S. auch beim Prozess im Wiener Landesgericht: Er sei ein Schauspieler, ein Model, ein Showtyp - „Ich wollte immer Pornodarsteller werden und Regie führen.“

Berufung der Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben
Während der Wiener bis zuletzt selber an seine Unschuld glaubte, ist es jetzt die Staatsanwaltschaft, die gegen die Strafhöhe beruft. Es gebe „nur Erschwerungsgründe, denen keine Milderungsgründe gegenüber stehen“ - wie beispielsweise seine 15 Vorstrafen. Das Oberlandesgericht erteilt dem Ankläger aber eine Abfuhr. Die Haftstrafe sei laut der Richterin angemessen.

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Mit Demut und Respekt befinde ich sieben Jahre für ausreichend, dass ich mich für den Rest meines Lebens ändern werde.

Christian S. im Oberlandesgericht Wien

Mit seiner 16. - und nun rechtskräftigen - Verurteilung scheint sich Christian S. abgefunden zu haben: „Mit Demut und Respekt befinde ich sieben Jahre für ausreichend, dass ich mich für den Rest meines Lebens ändern werde. Ich nehme das Urteil an, damit ich weiter wachsen und mich entwickeln kann.“ Dazu nütze er auch den Austausch im Gefängnis, das er absolut „nicht mit Scheuklappen“ sehe. Es helfe ihm zu lernen, sein Leben ohne Drogen zu führen. 

Außerdem möchte er dem Gericht mitteilen: „Ich empfinde keinen Hass. Dabei helfen mir die Meditation und die fünf Tibeter.“ Im Maßnahmenvollzug möchte er sich nun auf seine Qigong-Praktiken konzentrieren - eine chinesische Meditations-, Konzentrations- und Bewegungsform zur Kultivierung von Körper und Geist ...

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