Mehr als 50 Jahre nach dem Kinostart von „Romeo und Julia“ hatten die beiden Hauptdarsteller wegen einer Nacktszene die Produktionsfirma auf eine Millionen-Entschädigung verklagt. Doch zum von ihnen angestrebten Prozess im Bundesstaat Kalifornien wird es nicht kommen: Ein Gericht in Los Angeles wies die Klage am Donnerstag ab.
Olivia Hussey und Leonard Whiting, die die Klage gegen Paramount Pictures im Dezember angestrengt hatten, waren bei den Dreharbeiten zu der 1968 erschienen Shakespeare-Adaption nach eigenen Angaben von Regisseur von Franco Zeffirelli zu Nacktaufnahmen für eine Bett-Szene gedrängt worden.
Schauspieler wollten Millionenentschädigung
Als Minderjährigen sei ihnen versichert worden, ihre nackten Körper würden später in dem Film nicht zu sehen sein, schilderten sie. Zuvor hätten sie für Liebesszenen hautfarbene Unterwäsche getragen. In dem Film sind die Brüste der damals 16-jährigen Hussey und der nackte Po des damals 17 Jahre alten Whiting mehrere Sekunden lang zu sehen.
Die Klage auf Entschädigung in Millionenhöhe drehte sich um sexuelle Belästigung, Betrug und das Zufügen von seelischem Leid. Die zuständige Richterin wies nun unter anderem den Vorwurf zurück, dass die Nacktszenen Kinderpornografie gleichkommen würden.
Kritik an Gerichtsentscheid
Der Anwalt der Schauspieler, Solomon Gresen, kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Minderjährige könnten nicht ihre Einwilligung für sexuell explizite Handlungen geben, hieß es in einer Mitteilung des Anwalts.
Sie wollten den Fall nun vor ein Bundesgericht bringen, nachdem der Film „Romeo und Julia“ in diesem Jahr neuveröffentlicht wurde. Die Ausbeutung und Sexualisierung Minderjähriger durch die Filmindustrie müsse beendet werden, schrieb Gresen.
„Romeo und Julia“ war ein großer Erfolg an den Kinokassen und gewann 1969 Oscars für Kamera und Kostümdesign. Beide Hauptdarsteller bekamen danach aber keine größeren Rollen mehr.
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