Mit Rechtsmittel

Karmasin-Anwälte werden Schuldspruch bekämpfen

Gericht
26.05.2023 11:26

Vor drei Tagen war Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Betrugsvorwurf wurde die 56-Jährige freigesprochen. Am Freitag vermeldeten ihre Anwälte, dass sie den Schuldspruch bekämpfen werden.

Während die WKStA eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch beim Betrugsvorwurf in Zusammenhang mit der Gehaltsfortzahlung einbrachte, haben sich nun auch Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm dazu entschieden, ein Rechtsmittel einzubringen. Vor drei Tagen ist die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

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Das Sportministerium hat keinen Wettbewerb organisiert, der in weiterer Folge verletzt werden konnte.

Karamsins Verteidiger Norbert Wess

Erleichterung über Freispruch
Frau Doktor Karmasin nimmt mit einer gewissen Erleichterung den Freispruch vom Vorwurf des Betruges zur Kenntnis. Letztendlich hat das Erstgericht ihren diesbezüglichen Standpunkt vollinhaltlich geteilt. Der rückzuzahlende Betrag wurde vom Gericht mit rund 40.000 EUR festgestellt, sogesehen hat Frau Dr Karmasin sogar mehr als 30.000 EUR zu viel an die Republik Österreich überwiesen“, leitet Verteidiger Norbert Wess in seiner Stellungnahme ein.

Wess: „Noch keine höchstgerichtliche Rechtssprechung
„Zum Vorwurf der wettbewerbeschränkenden Absprache gibt es bis dato noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich, an der man sich bereits für die Rechtsauslegung halten könnte. Wir vertreten dazu den Rechtsstandpunkt, dass im konkreten Fall keine Rechtsverletzung vorliegen konnte, da das Sportministerium keinen Wettbewerb organisiert hat, der in weiterer Folge verletzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund wird daher der Schuldspruch bekämpft“, führt er weiter aus.

Von Kronzeugin Beinschab belastet
Auch einige Prozessbeobachter waren vom Urteil überrascht. Sie hätten eher mit einer Verurteilung beim Entgelt gerechnet als zum zweiten Faktum. Allerdings war Karmasin in Bezug auf die Studien sowohl von den Beamten im Sportministerium, als auch von Casag-Kronzeugin Sabine Beinschab schwer belastet worden.

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