Anschlag in Wien

Prozess gegen Waffenlieferant startet am Dienstag

Wien
26.05.2023 19:57

Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Passanten getötet worden sind, muss sich am kommenden Dienstag der mutmaßliche Waffenlieferant vor Gericht verantworten. 

Inkriminiert sind lediglich Vergehen gegen das Waffengesetz, eine Mitwirkung bzw. Mitwisserschaft am Terror-Akt ist nicht angeklagt. Der Sprecher des Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, bestätigte am Freitagabend eine Meldung des „Kurier“ (Online-Ausgabe).

Pistole der Marke Tokarev
Marsel O., ein mutmaßlicher Waffenhändler, soll laut Strafantrag am 25. September 2020 und damit wenige Wochen vor dem Attentat eine Pistole der Marke Tokarev nach Wien gebracht und diese dem späteren Attentäter sowie dem Vermittler des Geschäfts, Adam M., übergeben haben. Der Attentäter wurde von der Polizei erschossen,

Adam M. wurde im vergangenen Februar am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung sowie wegen Beitrags zu vierfachem Mord und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.

(Bild: P. Huber)

Munition in einem Plastiksackerl
Schon im Juni 2020 soll Marsel O. auf Betreiben von Adam M. das vom Attentäter beim Anschlag verwendete Sturmgewehr in einem roten Mazda von Slowenien in die Bundeshauptstadt geliefert haben. Der spätere Attentäter soll die Waffe in einer Tasche in der Nähe einer Shisha-Bar in Wien-Leopoldstadt entgegengenommen haben.

Wenige Wochen vor dem Anschlag soll der Attentäter dann auch noch die Munition in einem Plastiksackerl bekommen haben, die der Slowene wiederum entgeltlich nach Wien gebracht haben soll. Bei beiden Verkäufen soll Marsel O. neben Adam M. dabei gewesen sein, hatte letzterer nach seiner Festnahme im Ermittlungsverfahren angegeben.

Anklagepunkt zurückgezogen
Die Übergabe des Sturmgewehrs sowie der Munition sind laut Gerichtssprecher Zonsics-Kral allerdings nicht mehr Gegenstand der Verhandlung nach Pfingsten. Die Staatsanwaltschaft habe den Strafantrag in diesem Anklagepunkt, der als Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz gewertet worden wäre, zurückgezogen. Der zuständige Richter habe daher das Verfahren zum Kriegsmaterialgesetz eingestellt, teilte Zonsics-Kral mit. Weswegen die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung hinsichtlich des Sturmgewehrs zurücktrat, ließ sich am Freitagabend für die APA vorerst nicht klären.

Die Anklagebehörde hatte gegen Marsel O. ein Inlandsverfahren geführt wird - notgedrungen, da Slowenien die Strafverfolgung abgelehnt hatte. Gegen den Slowenen gab es nie einen Haftbefehl - offenbar gingen die Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass er nicht wusste, wofür die nach Wien geschafften Waffen verwendet wurden.

Die Verhandlung gegen Marsel O. ist für lediglich drei Stunden anberaumt. Es sind nur zwei Zeugen geladen, darunter Adam M. Sollte Marsel O. im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft.

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