Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sei im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Lobbying-Affäre gegen Strasser dem Bericht zufolge auf Überweisungen von einem bisher nicht bekannten Konto der GP-Unternehmensberatungs-GesmbH gestoßen. Daher sei ein Kontoöffnungsantrag gestellt worden, der die Zahlungsaktivitäten der Beraterfirma in St. Pölten verfolgen soll.
Bis zum Bekanntwerden der Affäre im Frühling 2011 wurde die GP-Unternehmensberatungs-GesmbH von Strassers Steuerberater treuhändisch geführt. Inzwischen ist Strasser Alleingesellschafter des Unternehmens. Honorare, die der ehemalige Innenminister während seiner Zeit als Berater verdient hatte, sollen über die GP geflossen sein, hieß es im "Morgenjournal". Ermittler vermuten nun, dass weitere Konten dieser Firma existieren, wie aus dem Kontoöffnungsantrag, der am 17. Oktober vom Gericht bewilligt worden sei, hervorgehe.
Der Grund, warum nun auch wegen Geldwäsche gegen Strasser, für den die Unschuldsvermutung gilt, ermittelt wird, ist, dass seit mehr als einem Jahr auch Eigengeldwäsche strafbar ist. Das heißt, jeder, der Vermögenswerte, die er durch kriminelle Handlungen erhalten hat, selbst verschleiert, macht sich strafbar. Sollte Strasser also Bestechungsgelder angenommen haben und deren Herkunft verborgen haben, dann könnte ihm Eigengeldwäsche zur Last gelegt werden.
Strasser-Anwalt bestätigt Kontoöffnungsantrag
Strassers Anwalt Thomas Kralik bestätigte am Mittwoch den Kontoöffnungsantrag, betonte aber, dass es "keine Zahlungen gibt, die verdächtig oder Schmiergeld sind oder aus Korruption herrühren". Die Kontoöffnung sei eine "reine Routinemaßnahme" der Staatsanwaltschaft.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte gegenüber Ö1 keine Stellungnahme abgeben. Es hieß lediglich, dass alle relevanten Zahlungsflüsse überprüft werden.
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