In die Trickkiste griff der wegen des Abgasskandals verklagte VW-Konzern und wollte in Linz Richter loswerden. Und zwar ging es um die Autos, die von den Juristen gefahren werden. Würde der Trick aufgehen, könnten künftige VW-fahrende Richter wohl keine Prozesse im Abgasskandal leiten.
Richter, die einen VW fahren, sollen nicht die Leitung in Abgasskandal-Prozessen haben dürfen. So könnte man die Strategie des im Abgasskandal verwickelten Konzerns zusammenfassen. In Linz erwischte es ein Richter-Ehepaar, nachdem die Frau bei einem Prozess gesagt hatte, dass sie auch einen VW Passat mit einem betroffenen Motor fährt, aber nicht geklagt hat. „Die Richter wurden von VW insgesamt zehnmal wegen Befangenheit geklagt“, sagt Anwalt Michael Poduschka, der zahlreiche Abgasskandal-Klienten vertritt.
Man könnte fast sagen, die Prozessführung der Volkswagen AG ist bald genauso ,schmutzig‘ wie die Abgase, die die vor dem 1. September 2018 produzierten VW-Fahrzeuge ausstoßen.
Anwalt Michael Poduschka über die Befangenheitsklagen
Bild: Wassermann Kerstin/Kronenzeitung
Auch dem Richter-Ehepaar, das von einer 30-jährigen Verjährung der Ansprüche gegen VW ausgeht, stand er zur Seite: „Diese Anträge wurden vom Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Linz jedoch samt und sonders abgeschmettert“, erklärt der Anwalt. „Es reicht die bloße Möglichkeit, dass ein Richter entgegen seinem bisherigen Verhalten zukünftig doch noch Ansprüche geltend machen könnte () nicht aus, den Anschein der Befangenheit zu begründen“, heißt es im fünfseitigen Beschluss. Anders ist es allerdings für Richter des Obersten Gerichtshofs, hier werden strengere Regeln angewandt, weil ihre Rechtssprechung richtungsweisend ist.
Genau so ein Spruch des OGH war es, bei dem einem Kläger im „Dieselskandal“ Recht gegeben worden war und der Verkäufer den Wagen zurücknehmen musste. „Seither gibt es einen klaren Schwenk, und die Gerichte verurteilen die Automobilhersteller zu Schadenersatz“, sagt Poduschka, der seit Mitte März jetzt 22 positive Urteile im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz für Autokäufer verzeichnet – „davor waren es über die ganzen Jahre vielleicht drei“. Es werden bis zu 30 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zugesprochen.
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