Vier Menschen sind beim Wiener Terroranschlag gestorben, Dutzende wurden teils schwer verletzt. Am 2. November 2020 schoss der IS-Anhänger Kujtim F. in der Wiener Innenstadt auf Passanten. Die Waffen dafür soll ein 32-Jähriger - nun Angeklagter - geliefert haben.
„Als der Angeklagte erfahren hatte, bei wem die Waffe schließlich gelandet ist, und zwar beim Attentäter, war er bestürzt“, so die Verteidigerin des Slowenen am Dienstag im großen Schwurgerichtssaal in Wien. Laut Anklage habe er Adam M. - einem nicht rechtskräftig verurteilten Helfer des Wiener Attentäters - am 25. September 2020 eine Pistole der Marke Tokarev übergeben.
Verstöße gegen Waffengesetz angeklagt
Mit unter anderem dieser Waffe tötete der Schütze Kujtim F. im Zuge des Wiener Terroranschlags vier Menschen. Angeklagt waren von der Staatsanwaltschaft nun Verstöße gegen das Waffengesetz - der Slowene habe sowohl illegal Waffen als auch Munition besessen sowie weitergegeben. Für die Mitwirkung bzw. Mitwissenschaft an der Bluttat vom 2. November musste er sich im Wiener Landesgericht nicht verantworten.
Er empfindet auch Trauer bezüglich der Gräueltat, die der Attentäter mit der Waffe verübt hat.
Die Verteidigerin über ihren Mandanten
Auch kann er für die Übergabe des Sturmgewehrs, das Kujtim F. beim Anschlag ebenfalls verwendete, nicht mehr rechtlich belangt werden. In diesem Punkt wurde das Verfahren gegen den Slowenen irrtümlich eingestellt. Den Fehler dürfte man bei der Justiz erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung bemerkt haben ...
„Ich hatte immer das Gefühl, dass er in Ordnung ist“
Den Wiener Attentäter kenne der Angeklagte überhaupt nicht. Er habe lediglich mit dem Fünftangeklagten im Terrorprozess, Adam M., Kontakt gehabt, dem er auch die Pistole übergeben habe. „Ich kenne Adam. Ich hatte immer das Gefühl, dass er in Ordnung ist. Ich habe mir gar nicht vorstellen können, dass dieser terroristische Anschlag mit dieser Waffe, die ich geliefert habe, durchgeführt wurde.“
Für einen Gesamtpreis von 2000 Euro übergab der 32-Jährige die Pistole und Munition an den nicht rechtskräftig verurteilten Helfer von Kujtim F. Er fasste für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung sowie wegen Beitrags zu vierfachem Mord und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft aus.
„Es tut mir unendlich leid. Wenn es möglich wäre, würde ich diese Tat ungeschehen machen“, richtet der Angeklagte das Wort an den Richter. Für diese Verstöße gegen das Waffengesetz wird der 32-Jährige zu nicht rechtskräftigen neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Das abgelegte reumütige Geständnis sei hierbei ein wesentlicher Milderungsgrund für die Strafhöhe gewesen.
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