Ein Salzburger ließ im Vorjahr seine Hündin mindestens eine Woche lang unversorgt in seiner Wohnung zurück. Vom Landesgericht Salzburg wurde der 24-Jährige am Dienstag nun wegen Tierquälerei zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Nach einem Hinweis wurde die Hündin mit dem Namen „Lissy“ am 8. November 2022 völlig verwahrlost, in einem von Fäkalien verunreinigtem Zimmer von der städtischen Behörde vorgefunden. Auch ohne Nahrung musste das Haustier mehr als eine Woche dort ausharren.
Nur langsam konnten wir diese furchtbar arme Hündin, die der Täter wohl beinhart verdursten hätte lassen, wieder aufpäppeln.
Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler
Hündin fand neues Zuhause
Zu Weihnachten wurde das Tier schließlich von einem Salzburger adoptiert. Mit dem neuen Besitzer erlebt die Hündin nun das, was ihr so lange fehlte - ausgiebige Spaziergänge. Das Gericht sprach dem Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen (OÖ), welcher „Lissy“ im November 2022 aufgenommen hatte, 1.000 Euro für die Versorgung des Hundes zu.
Angeklagte nicht geständig
Der alkoholabhängige Beschuldigte hatte erklärt, dass er einen Freund beauftragt habe, auf seine Hündin während seiner Abwesenheit aufzupassen. Doch der Zeuge stritt dies ab. Bei der ausgesprochenen Strafe gegen den mehrfach vorbestraften 24-Jährigen handelte sich um eine Zusatzstrafe.
Nun wurde der 24-Jährige am Dienstag zu drei Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Der Angeklagte war nicht geständig. Er wurde jedoch von einem Zeugen belastet. Stadler kritisiert das milde Urteil: „Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren für Tierquälerei hätte ich ein abschreckendes Urteil erwartet.“
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