Zwischenurteil ist da

Erbstreit: Gerichtserfolg für Niki Laudas Witwe

Gericht
31.05.2023 07:00

Wie die „Krone“ exklusiv erfuhr, langte am Dienstag schneller als erwartet ein erstes Zwischenurteil im Streit um das Millionenerbe des verstorbenen Formel-1-Stars Niki Lauda ein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stärkt darin Witwe Birgit Lauda den Rücken.

Vier Jahre ist der Tod der Motorsport-Legende her. Doch, wie die „Krone“ berichtete, wird um sein Vermögen vor Gericht gerauft. Sein Testament hat Niki Lauda offenbar nach 2007 nicht mehr geändert, eine Regelung zu Witwe Birgit und den Zwillingen im Teenageralter gibt es lediglich in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda.

Testament nach 2007 nicht mehr geändert
Sind ein Ehegatte bzw. die Kinder in einem Testament nicht berücksichtigt, haben sie nach österreichischem Recht Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der für die Ehegattin, sprich Birgit Lauda, ein Sechstel des Vermögens ausmacht. Die Privatstiftung Lauda in der „Niki nazionale“ bereits seit Ende der 90er-Jahre seine gesamten Vermögenswerte - von Häusern bis hin zu Beteiligungen - bunkerte, hat ihr diesen Pflichtteil bislang nicht ausgezahlt. Mit verschiedenen Argumenten: Davon, dass Niki auf Ibiza lebte, war im Prozess die Rede - weshalb im Streit um die Pflichtanteile die spanischen Gerichte zuständig seien. Zudem wollte die Stiftung die 44-jährige Birgit Lauda für erbunwürdig erklären lassen.

(Bild: Starpix/ Alexander TUMA)

Urteil: Die Klägerin ist nicht erbunwürdig
Beides ist mit dem erlösenden Zwischenurteil vom Tisch: Das Gericht bestätigt den Lebensmittelpunkt der Formel-1-Legende, und der lag eindeutig in Wien. Niki wohnte und arbeitete hier, war in Kaffeehäusern anzutreffen, holte die Zwillinge regelmäßig von der Schule ab. Daher sei österreichisches Recht anwendbar. Auch für die behauptete Erbunwürdigkeit gäbe es weder Hinweise noch eine rechtliche Grundlage.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Kerres vertritt Witwe Birgit Lauda - mit Erfolg. (Bild: zVg)
Rechtsanwalt Dr. Christoph Kerres vertritt Witwe Birgit Lauda - mit Erfolg.

Anspruch auf einen Pflichtteil besteht
Zudem ist im Urteil festgehalten, dass der Anspruch auf einen Pflichtteil dem Grunde nach besteht. Es geht demnach jetzt „nur“ mehr um die Höhe des Anspruchs. Und der könnte im zweistelligen Millionenbereich liegen! „Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg“, bestätigt Birgit Laudas Anwalt Christoph Kerres gegenüber der „Krone“ das Eintreffen des Zwischenurteils. Im Übrigen will der Anwalt das Urteil nicht weiter kommentieren, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Beide Seiten haben vier Wochen Zeit für eine Berufung.

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