Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) - diese Bilanz des Pfingstwochenendes führt zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol. Damit sind in Summe in Tirol vier Abschussverordnungen in Kraft. Auch ein neuer Bär-Nachweis liegt vor.
„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, hofft Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP). In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft, drei in Osttirol und eine im Ötztal. Sowohl im Ötztal als auch in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.
Nachgewiesener Bär ist aktuell „keine Gefahr für Menschen“
Nachdem im Lechtal bereits im April mehrmals anhand von Spuren im Schnee, Aufnahmen einer Wildkamera und Losung ein Bär nachgewiesen wurden, liegen nun auch die DNA-Ergebnisse zu den Schafrissen Mitte Mai in Weißenbach vor. Hier wurde ein Bär nachgewiesen. Es gibt aktuell laut Land keine Hinweise, dass es sich im Lechtal um einen Bären handelt, von dem eine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht.
Unverständnis darüber, dass es aktuell keine Möglichkeit der Entnahme gibt
„Nur in einem solchen Fall haben wir die Möglichkeit, sofort zu handeln - denn die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Wenn - wie im vorliegenden Fall - Nutztiere betroffen sind, sind uns derzeit aufgrund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden“, drückt LHStv Geisler sein Unverständnis dafür aus, dass trotz Nutztier-Verlusten aktuell keine Möglichkeit für eine Entnahme besteht. Geisler drängt auf eine schnellstmögliche Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
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