„Pushbacks“ an der deutsch-österreichischen Grenze? Die Polizei verweist auf Rechtspraxis, Hilfsorganisationen toben.
Schickt die deutsche Polizei syrische Migranten einfach nach Salzburg zurück? Mehrere Flüchtlingsorganisationen wandten sich an die Öffentlichkeit und erhoben schwere Vorwürfe – die „Krone“ berichtete. Diese sogenannten „Pushbacks“ seien illegal, aber gelebte Praxis. Weder die Salzburger Polizei noch das Innenministerium wollten die Causa auf Anfrage kommentieren und verwiesen auf die Bundespolizei.
Dort gibt man zu Protokoll: „Wird gegenüber der Bundespolizei ein Schutzersuchen vorgebracht, wird die Person gemäß Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt und anschließend an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.“ Man verweist auf die Rechtspraxis.
Das Innenministerium betont die „sehr gute Zusammenarbeit mit den deutschen Polizeibehörden“, Was passiert mit Flüchtlingen, die nach Österreich zurückgeschickt werden? „Die Behandlung der von Deutschland nach Österreich zurückgewiesenen Personen erfolgt auf Basis der aktuellen fremdenrechtlichen Rechtslage unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls“, heißt es aus dem Ministerium auf „Krone“-Anfrage.
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