Letztes Jahr kassierte der 25-jähriger Unterländer wegen fünf Raubüberfällen eine mehrjährige Haftstrafe, die er derzeit absitzt. Gestern musste er sich erneut am Landesgericht Feldkirch verantworten - diesmal wegen Drogenschmuggel.
Das Leben hinter schwedischen Gardinen kennt der Angeklagte seit November letzten Jahres. In zweiter Instanz wurde der Drogensüchtige damals vom Oberlandesgericht Innsbruck wegen Raubüberfällen, die er in Vorarlberg begangen hat, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Kriminelle Vergangenheit kommt ans Licht
Während seiner Haft, die der 25-Jährige derzeit in der Justizanstalt Feldkirch absitzt, hat ihn seine kriminelle Vergangenheit nun ein zweites Mal eingeholt. Diesmal geht es um mehrere Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz im Zeitraum Sommer 2018 bis 2022.
Der stark Amphetaminsüchtige schmuggelte während dieser Zeit rund zweieinhalb Kilo der chemischen Droge von Deutschland nach Vorarlberg. Da das eigene Gehalt zur Finanzierung seiner Sucht bei weitem nicht ausreicht, verkauft er 500 Gramm der verbotenen Substanz an andere Drogenabnehmer.
Mein Mandant war nicht der große Drogenbaron. Er hat mit dem Dealen seine Sucht finanziert.
Rechtsanwalt Krickler
Täglich Drogen konsumiert
Den Löwenanteil konsumiert er jedoch selbst. „Ich habe täglich Amphetamine genommen“, erklärt der Häftling den Verbleib die restlichen 2000 Gramm. Allerdings behauptet der Mann, die Drogen nicht von einem Dealer in Norddeutschland, sondern von österreichischen Lieferanten erhalten zu haben.
Doch deren Namen will er dem Gericht nicht nennen. Aber der Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und dem Dealer aus Norddeutschland belegen die These aus Sicht von Staatsanwalt Heinz Rusch eindeutig. „Der Beschuldigte versucht nur, um das Faktum des Drogenschmuggels herumzukommen.“
Urteil ist bereits rechtskräftig
Nach kurzer Beratung fällt der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Christoph Stadler, das rechtskräftige Urteil: zwölf Monate Haft. Zusätzlich ergeht der Beschluss auf Rückzahlung von 6000 Euro an den Bund. Geld, dass der Verurteilte mit seinen Drogengeschäften verdient hat.
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