Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen.
Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
"Legale Alternative" zu verbotenen Drogen
Die Chemikalien zum Einnehmen oder Schnupfen und Kräutermischungen zum Rauchen wurden - meist per Internet - als "legale Alternative" zu den üblichen und verbotenen Drogen angeboten. Bisher hinkten die Regierungen europaweit mit Verboten einzelner Inhaltstoffe hinterher - diese wurden nach einem etwaigen Verbot einfach leicht abgeändert, um die Substanzen weiter legal an die Konsumenten zu bringen.
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.
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