Das e-Rezept hat das Kassenrezept österreichweit abgelöst. Die gesetzlich geregelten Übergangslösungen der Corona-Pandemie wurden nach und nach beendet. Für die Einlösung von Kassenrezepten war vor Corona immer das Original-Papierrezept abzugeben. Für die Ausstellung musste die Ordination aufgesucht werden, auch um das Papierrezept abzuholen. Bei e-Rezepten ist das nicht mehr notwendig, weil alle Daten elektronisch im hochsicheren e-card System vorliegen.
e-Rezepte können also z.B. telefonisch angefordert werden - Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr unbedingt in die Ordination kommen. Damit allerdings die e-Medikationsliste in ELGA vollständig ist, muss alle 90 Tage die e-card in der Ordination gesteckt werden. Die Einlösung von e-Rezepten kann ebenfalls bequem ohne Papier erfolgen: In der Apotheke brauchen Sie Ihre e-card oder den e-Rezept Code oder die 12-stellige Rezept ID (REZ-ID).
Den e-Rezept Code und die Rezept-ID können Sie aus den kostenlosen Apps der Sozialversicherung auf Ihr Smartphone herunterladen. In den Apps haben Sie jederzeit alle eigenen offenen e-Rezepte und die Ihrer Mitversicherten unter 14 Jahren im Blick. Auf Wunsch erhalten Sie beim Arztbesuch weiterhin einen e-Rezept Ausdruck mit Code und ID. Mit dem e-Rezept Code oder der Rezept ID kann übrigens auch eine andere Person die Medikamente für Sie in der Apotheke abholen.
Die Apotheke kann dabei jeweils nur das eine, zum Code bzw. zur ID gehörige e-Rezept sehen und einlösen. Durch Stecken der e-card erhält die Apotheke Zugriff auf alle offenen e-Rezepte. Die Einlösung eines Rezeptes durch Nennung der Sozialversicherungsnummer ist nicht mehr möglich. Mit dem e-Rezept sind die bezahlten Rezeptgebühren tagesaktuell. Eine Befreiung wird also schon am Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam.
Mehr Information, die Links zu den Apps und ein Erklärvideo finden Sie unter www.chipkarte.at/e-rezept.