In Graz stand am Montag eine steirische Zahnärztin vor Gericht. Insgesamt 13 Patienten sollen von ihr Zahnbehandlungen ohne Notwendigkeit erhalten haben. Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück.
Eine steirische Zahnärztin muss sich seit Montag im Grazer Straflandesgericht wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Die Frau soll laut Anklage von 2014 bis 2020 bei zumindest 13 Personen nicht unbedingt notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt haben. Abgesehen von unnötigen Schmerzen soll für die Patienten ein Schaden von rund 85.000 Euro entstanden sein. Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück.
Mangelhafte Aufklärung
Staatsanwalt Rudolf Fauler nannte in seiner Anklage auch noch mangelhaft geführte Aufklärungsgespräche und zudem habe die Beschuldigte zum Teil wahrheitswidrig gegenüber ihren Patienten behauptet, dass bestimmte Behandlungen notwendig seien. Hinzu kämen auch noch falsche Abrechnungen.
Verteidiger kritisierte Ermittlungen
Der Verteidiger der Zahnärztin ist überzeugt, dass die Vorwürfe haltlos sind. Er kritisierte das Ermittlungsverfahren: Bei diesen seien massive Verstöße gegen das Objektivitätsgebot passiert. Man habe kein Interesse daran gehabt, entlastende Beweise aufzunehmen. Für das Gutachten seien auch nicht alle Daten einbezogen worden. Insgesamt gehe es um 80 behandelte Zähne, die man sich alle einzeln ansehen werde, kündigte er an.
Bekannte sich nicht schuldig
Zunächst war aber die Beschuldigte am Wort. Sie bekannte sich nicht schuldig und habe bei den Behandlungen nie den Vorsatz gehabt, jemanden zu schädigen. Anschließend startete Richterin Michaela Lapanje die Befragung über die Behandlungen von jenen Patienten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Schon bei der ersten Patientin beschrieb die Medizinerin im Detail, welche Zähne sie wie und weshalb behandelt hat. Ausführlich schilderte sie den Zustand der jeweiligen Zähne, die sie an der Wurzel behandelt oder gezogen hat. Die Befragung der Beschuldigten wird wohl mehrere Tage in Anspruch nehmen.
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