Am Montag stellten Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der ÖVP eine Reform der Ehrenzeichengesetze vor. Anlass für diese Maßnahme war der Fall von Hans Globke, einem Mitverfasser der nationalsozialistischen Rassengesetze, der im Jahr 1956 mit dem zweithöchsten Orden der Republik ausgezeichnet wurde. Der Gesetzesentwurf wird bis zum 17. Juli zur Begutachtung vorgelegt.
Die Möglichkeit der Aberkennung von Ehrenzeichen wird seit geraumer Zeit gefordert. Nun soll sie Realität werden. Kogler äußerte: „Nach dem Zweiten Weltkrieg haben viele weggeschaut und dieses Verhalten fortgesetzt.“ Er wies auch darauf hin, dass immer noch mehr oder weniger bekannte Nationalsozialisten geehrt wurden. Die rechtliche Situation sei bis heute schwierig und unklar, und die Aberkennung posthumer Ehrungen sei bisher unmöglich gewesen. Der Gesetzesentwurf soll diese Problematik beheben.
Schritt im Nachgang der MeToo-Bewegung
Der Vizekanzler und Sportminister betonte: „Österreich hat nicht nur eine historische Verantwortung, sondern auch eine gegenwärtige und zeitlose Verantwortung.“ Es gehe darum, die Aberkennung von Wertschätzung für Personen zu ermöglichen, die sie nicht verdienen. Dies sei auch ein wichtiger Schritt im Nachgang der MeToo-Bewegung.
Im Bereich des Sports gebe es mindestens einen Fall, der im Nachhinein Konsequenzen haben könnte. Kogler wollte jedoch noch nicht verraten, um wen es sich handelt. Auch Edtstadler betonte, dass Österreich eine Verantwortung trage und seine Ehrenzeichen schützen müsse. „Schwere Straftäter, Nazis und Kinderschänder dürfen keine Träger von Ehrenzeichen sein.“
Schwere Straftäter, Nazis und Kinderschänder dürfen keine Träger von Ehrenzeichen sein.
Ministerin Karoline Edtstadler
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
Derzeit sei es jedoch selbst bei schweren Verstößen gegen die Grundwerte der Republik nicht möglich, Ehrenzeichen wegen Verdiensten für die Republik abzuerkennen. Künftig soll zwischen einem automatischen Widerruf, also dem Verlust aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, und einer aktiven Aberkennung unterschieden werden.
Ehrenzeichen weg nach Freiheitsstrafe
Ein Ehrenzeichen soll automatisch widerrufen werden, wenn der Ausgezeichnete aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ohne Bewährung oder zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung verurteilt wird. Unabhängig von der Strafhöhe soll ein Widerruf bei Verurteilungen wegen Gewalt gegen Personen, Freiheitsberaubung, sexueller Gewalt, Verbrechen gegen die Republik oder ihre Institutionen sowie Verstößen gegen das Verbotsgesetz erfolgen.
Die Reform sieht auch vor, dass eine Aberkennung erfolgt, wenn die Person eine führende Rolle in der NSDAP oder ihren angeschlossenen Organisationen innehatte und aktiv an nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war.
Neos und SPÖ erfreut
Die SPÖ begrüßte in einer Reaktion auf die Regierungspläne zwar, dass es „nach Jahren der Untätigkeit nun endlich Bewegung beim Ehrenzeichengesetz gibt“, äußerte aber Kritik an der Vorgehensweise der Bundesregierung. „Nachdem wir mit Anfragen und Anträgen den Stein ins Rollen gebracht und Druck aufgebaut haben, gibt es nach Jahren des Vertröstens jetzt endlich Bewegung beim Ehrenzeichengesetz“, freute sich auch Stephanie Krisper, Neos-Sprecherin für Inneres.
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