EuGH stellt klar
Polens Regeln für Richter verstoßen gegen EU-Recht
Es scheint wie eine Niederlage mit Anlauf: Im Streit mit der EU um die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern unterlag Polen am Montag die endgültige Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die polnische Justizreform aus dem Jahr 2019 verstoße gegen EU-Recht, verkündete das Gericht in Luxemburg. Konkret geht es um ein Gesetz aus dem Jahr 2019, mit dem Polen nach Einschätzung der EU-Kommission die Unabhängigkeit polnischer Richter unzulässig beschnitt. Der Europäische Gerichtshof gab damit einer Klage der EU-Kommission (C-204/21) statt. Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer für Richter habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben.
Strafzahlungen werden wohl gemildert
Erst im April 2021 verhängten die Luxemburger Richter deswegen gegen Polen ein Zwangsgeld von einer Million Euro täglich. Dieses wurde im April auf eine halbe Million Euro halbiert, nachdem Polen die umstrittene Disziplinarkammer für Richter wieder abgeschafft hatte. Das nun gesprochene Urteil hat damit aber auch Einfluss auf künftige Entscheidungen über das verhängte Zwangsgeld. Erst vor rund einem Monat halbierte der EuGH die verhängten Strafzahlungen.
Polens Streit mit der EU
Die EU geht bereits seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Sie wirft der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. Hierzu ergingen bereits mehrere Entscheidungen des EuGH.
So verwarfen die Luxemburger Richter ein Gesetz aus 2017 als rechtswidrig, mit dem Polen das Rentenalter von Richtern generell herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister die Möglichkeit eingeräumt hatte, dies im Einzelfall wieder zu verlängern. Später mahnte der EuGH auch eine unabhängige Überprüfung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung von Richtern an.
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