Erst fladerte der Angeklagte einen Rucksack, dann wollte er 100 Euro Finderlohn. Jetzt wurde ihm in Feldkirch der Prozess gemacht.
Ein Landesbediensteter vergisst im vergangenen September beim GWL in Bregenz seinen Rucksack. Im Gepäck: Führerschein, Visitenkarten, Bankomatkarte und Ausweis. Der „edle Finder“ (23) kontaktiert den Mann und fordert Geld gegen Rucksack. „Zunächst wollte er 10, dann 20 und am Ende 100 Euro von mir“ berichtet das Opfer. Der Mann geht daraufhin zur Polizei.
Ich wollte die 100 Euro ja nur als kleines Dankeschön dafür, dass ich ihm die Sachen zurückgebe.
Der Angeklagte
„IQ eines Zehnjährigen“
Jetzt steht der Oberländer vor Gericht wegen Urkundenunterdrückung und versuchter Erpressung. Und für die sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis vor. Doch der Angeklagte gibt sich im Prozess naiv. „Ich wollte die 100 Euro ja nur als kleines Dankeschön dafür, dass ich ihm die Sachen zurückgebe.“ Wie naiv der „unedle Finder“ tatsächlich ist, soll nun ein Gutachter klären. Denn die Jugendvertreterin des Beschuldigten attestiert ihrem Schützling „den IQ eines Zehnjährigen“.
Prozess vertagt
Und genauso beantwortet er die an ihn gestellten Fragen. Was er sich dabei gedacht habe, das Opfer anzurufen und Geld gegen Rucksack zu verlangen? „Ich weiß nicht. Immer, wenn ich zu viel Alkohol trinke, ist der Kopf woanders. Aber ich hätte dem Mann den Rucksack auch ohne Geld zurückgegeben. Es ist ja unfreundlich, wenn man jemandem was nicht gibt, was ihm gehört.“ Prozess vertagt.
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