Ein 24-jähriger Burgenländer belästigte drei Kinder sexuell. Er leidet an einer psychischen Krankheit, ist laut eines Gutachten nicht zurechnungsfähig. Doch in eine Anstalt muss er trotzdem nicht!
Was ist nur mit unserer Justiz los? Diese Frage stellten sich einige fassungslose Beobachter am Landesgericht in Eisenstadt. Dort verhandelte ein Schöffensenat darüber, ob ein psychisch kranker und geistig zurückgebliebener junger Mann in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht wird.
Siebenjährigen in die Unterhose gegriffen
Denn der 24-Jährige - er ist unzurechnungsfähig und muss daher für seine Taten nicht ins Gefängnis - packte im Dezember an einer Bushaltestelle einen Siebenjährigen und griff ihm mit der Hand in die Unterhose. Erst als der Schulbus einfuhr, ließ er von dem Burschen ab.
Unterbringung in eine Anstalt stand schon einmal im Raum
Bereits 2016 hatte der Betroffene zwei andere Buben belästigt. Die Justiz sah eine Einweisung zu dem Zeitpunkt aber nicht als erforderlich an. Bis sich die Situation nun wiederholte. Ein Gerichtspsychiater attestiert dem 24-Jährigen Unzurechnungsfähigkeit, empfiehlt die Unterbringung in einer Anstalt - wenn auch nur bedingt ...
Dem folgt der Schöffensenat und bejaht eine Unterbringung. Auf freiem Fuß ist der Burgenländer aber weiterhin. Er muss sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Außerdem darf er sich den Kindern in seiner Gemeinde nicht nähern.
Erst wenn der Betroffene gegen diese Auflagen verstößt, muss er doch in eine Anstalt. Eine Maßnahme, die vielleicht im Vorfeld manches hätte verhindern können ...
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