Weil sie über fast 18 Jahre hinweg den Tod ihres Kindes nicht gemeldet hatte, ist eine Frau am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 37-Jährige kassierte zu Unrecht Familienbeihilfe in der Höhe von 30.000 Euro.
Die Frau hat sich das Geld vom Finanzamt von Dezember 2004 - ab der Geburt ihres Kindes, das nach drei Wochen starb - bis November 2022 eingeheimst. Ausgegangen wurde in der Einzelrichterverhandlung von einem Betrag von 150 Euro pro Monat.
Die Angeklagte war teilweise geständig, will den Erhalt des Geldes aber, nicht zuletzt aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation, erst 2008 bemerkt haben.
Ich habe nie Kontoauszüge ausgedruckt. Ich habe abgehoben, was da war, und bin gegangen.
Gab die Niederösterreicherin zu Protokoll
„Ich weiß, das horcht sich ein bisschen unglaubwürdig an“, führt die 37-Jährige weiter aus.
Schilderung „nicht völlig unplausibel“
Für den Einzelrichter war die Schilderung in Anbetracht der damaligen Lebenssituation der Beschuldigten „nicht völlig unplausibel“. Im Zweifel wurden von der ursprünglichen Schadenssumme von etwa 40.000 Euro für den Zeitraum von Ende 2004 bis 2008 rund 7.000 Euro abgezogen. Die Tat sei aus „finanzieller Notlage und einer schwierigen Situation heraus“ erfolgt, betonte der Richter, sei aber natürlich „dennoch strafbar“.
Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde eine Bewährungshilfe angeordnet.
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