Seit fast fünf Jahren wurde ermittelt, jetzt ist die Anklage fertig: Der ehemalige Chefredakteur der rechtsextremen Zeitschrift „Aula“ muss wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Das bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtswirksam.
Zum Hintergrund:
SOS Mitmensch brachte 2018 eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung sowie der Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft ein. Das 300-Seiten-Dossier umfasste auch mehr 200 Belegartikel. Die Menschenrechtsorganisation warf dem Chefredakteur vor, er habe systematisch darauf hingewirkt, Neonazis und wesentliche Teile der Naziideologie in Österreich wieder salonfähig zu machen.
Wiener Zeithistoriker als Gutachter bestellt
Dies betreffe das Propagieren von Antisemitismus und Herrenrassendenken, die Verteidigung von Holocaustleugnern und Neonazis, die Verehrung von Nazikämpfern, die Verunglimpfung von KZ-Überlebenden, die Übernahme von Nazivokabular und das massive Bewerben von antisemitischer Literatur. Teile dieser Vorwürfe wurden nun von einem Wiener Zeithistoriker, der die „Aula“ im Auftrag der Anklagebehörde digitalisierte und analysierte, bestätigt.
Bernhard Lehofer, der Anwalt des Beschuldigten, erklärte auf „Steirerkrone“-Anfrage, dass er noch überlege, die Anklage zu beeinspruchen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.