Tipps von AK-Experten

Schnäppchenjäger stürmen Kika: Was zu beachten ist

Tirol
10.06.2023 08:14

Nach dem Verkauf der Möbelkette Kika/Leiner durch die Signa-Retail-Gruppe des Tiroler Immobilienjongleurs René Benko will das unter Druck geratene Unternehmen bekanntlich nächste Woche Insolvenz anmelden. Genaueres über den bevorstehenden Insolvenzantrag sei derzeit laut Arbeiterkammer Tirol noch nicht bekannt. Abverkaufs-Angebote locken aber schon jetzt Tausende Kunden an. Beim Einkauf sollte jedoch einiges beachtet werden.

In erster Linie betroffen von dieser Ankündigung sind aber die zahlreichen Mitarbeiter. „Betroffene Arbeitnehmer werden in Kürze von der AK zu Betriebsversammlungen eingeladen und dort umfassend informiert“, hieß es am Freitag vonseiten der Arbeiterkammer. 

Kunden an Entscheidung von Insolvenzverwalter gebunden
Kunden sollten beim Einkauf jetzt Vorsicht walten lassen. „Der Insolvenzverwalter eines insolventen Unternehmens hat grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er an Verträgen, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt wurden, festhält oder von diesen zurücktritt. Kundinnen und Kunden haben kein Wahlrecht, sie sind an die Entscheidung des Insolvenzverwalters daher grundsätzlich gebunden“, erklären AK-Experten die gängige Praxis.

(Bild: APA/Eva Manhart Krone KREATIV,)

Und weiter: „Hält der Insolvenzverwalter am abgeschlossenen Vertrag fest, ist die Leistung - etwa die Lieferung einer Küche - zu erbringen, in weiterer Folge ist dann auch der (restliche) Kaufpreis zu bezahlen. Tritt der Insolvenzverwalter hingegen vom Vertrag zurück, haben Kundinnen und Kunden grundsätzlich kein Recht auf Erstattung der gesamten geleisteten Anzahlung, sie müssten ihre Forderungen dann im Insolvenzverfahren anmelden und würden (nur) die jeweilige Quote erhalten.“

Antworten der AK auf Kunden-Fragen:

  • Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet: In diesem Fall könnten Kunden fällige Anzahlungen möglicherweise verweigern, wenn die Leistungserbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse des Unternehmers gefährdet ist, diese vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren und keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt (Unsicherheitseinrede). Die Unsicherheitseinrede greift jedoch nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).
  • Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung bereits geleistet: In diesem Fall können Kundinnen und Kunden die Anzahlung rechtlich nicht zurückverlangen. Es ist daher ratsam, in solchen Fällen umgehend mit dem Unternehmen sowie dem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob der abgeschlossene Vertrag erfüllt wird bzw. eine bereits geleistete Anzahlung entsprechend abgesichert wurde.
  • Ich habe noch einen Gutschein: Meist wird ein Gutschein bei einem Konkurs wertlos. Man kann dann eine (Gutschein-)Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, wofür zusätzlich eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen ist. Wieviel man dann vom Gutscheinwert tatsächlich zurückbekommt, entscheidet sich im Verfahren. Oftmals sind die Quoten gering, sodass sich gerade bei Gutscheinen über geringere Summen Forderungsanmeldungen oft gar nicht mehr rentieren. Wer im Besitz eines Kika/Leiner-Gutscheines ist, sollte diesen daher möglichst rasch einlösen und am besten lagernde Waren kaufen, die sofort mitgenommen werden können.
  • Ich habe noch keinen Vertrag abgeschlossen, möchte aber etwas kaufen bzw. einen Vertrag abschließen: In diesem Fall ist es in der aktuellen Situation ratsam, möglichst nur lagernde Waren zu erwerben, die sofort mitgenommen werden können. Zusätzlich ist - vor allem bei teureren Produkten - zu beachten, dass im Falle eines Konkurses Gewährleistungsrechte verloren gehen könnten.

Land Tirol will Mitarbeitern helfen
Nach der Meldung über die anstehende Insolvenzanmeldung kündigte unter anderem das Land Tirol bereits Hilfe für die betroffenen Mitarbeiter an. Mit den Sozialpartnern, dem AMS sowie auch der Arbeitsmarktförderungs GmbH (amg-tirol) stimmen sich Tirols Landeshauptmann Anton Mattle und Arbeitslandesrätin Astrid Mair ab, welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, hieß es jüngst in einer Aussendung des Landes.

„Wir werden allen, die Hilfe brauchen, unter die Arme greifen. Das kann ich jetzt schon versprechen“, versicherte der Landeschef. 

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