Im Mittel 80 Euro mehr

Für Innsbrucker wird die Mietzinsbeihilfe erhöht

Tirol
10.06.2023 12:00

Die Stadt Innsbruck erhöhte die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe und erweiterte den Bezieherkreis. Mit 1. Juni wurde sie angepasst. Damit hat die Landeshauptstadt die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze des Landes übernommen. In Zeiten der Teuerung soll damit den Innsbruckern unter die Arme gegriffen werden.

Die Mietzinsbeihilfe der Stadt Innsbruck wurde mit 1. Juni ausgeweitet: Einerseits gibt es nun mehr Anspruchsberechtigte, andererseits wird die Beihilfe erhöht. Die Landeshauptstadt hat die Zumutbarkeitsgrenze des Landes übernommen. Aber Vorsicht: Das passiert nicht automatisch, sondern die Bezieher müssen einen neuen Antrag bei der Stadt einreichen. Die Freibetragsgrenze wurde von 1200 auf 1300 Euro angehoben. Diese Ausweitung betreffe im wesentlichen Pensionisten.

Begünstigungsgrenze angehoben
Außerdem wurde die Begünstigungsgrenze für Familien von 2400 auf 2800 Euro angehoben. Zusätzlich wurde noch der anrechenbare Wohnungsaufwand von fünf Euro je Quadratmeter förderbare Nutzfläche auf sechs angehoben. Konkret bedeutet das, dass eine Person, die bisher im Jahreszwölftel (14 Gehälter zusammenzählen und durch zwölf dividieren) ein Netto-Einkommen von 1800 Euro erhält, nunmehr eine maximal mögliche Beihilfe von 118 Euro im Monat erhält (bisher waren es 32 Euro).

Finanzierung der Stadt: 811.000 Euro pro Jahr 
Grundsätzlich hängt die Höhe der Mietzinsbeihilfe von mehreren Faktoren ab - etwa von der Höhe der Miete, der Wohnungsgröße oder der Personenanzahl. „Im Mittel bekommen die Bezieher 80 Euro mehr“, gab Bürgermeister Georg Willi (Grüne) Auskunft. Anspruchsberechtigt sind Österreicher und all jene im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes gleichgestellte Personen (z.B. EU-Bürger).

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In diesen schwierigen Zeiten gilt es, an allen Hebeln zu drehen. Mit der Neuregelung der Mietzinsbeihilfe haben wir eine weitere Erleichterung geschaffen.

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne)

Die Mietzinsbeihilfe kann man auch nur dann bewilligt bekommen, wenn man für 15 Jahre insgesamt oder mindestens zwei Jahre durchgehend den Hauptwohnsitz in Innsbruck hatte. Die Grünen wollten diese Regelung abschaffen, doch fand eine Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag Hauptwohnsitz in Innsbruck keine Mehrheit im Gemeinderat. Für die Anpassung der Mietzinsbeihilfe muss die Stadt Innsbruck 811.000 Euro von insgesamt 4,1 Millionen Euro pro Jahr aufbringen. Den Rest übernimmt das Land Tirol.

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