Noch einmal von vorne: Erst im April hat der steirische Landtag die Immunität von FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek aufgehoben, seitdem wird in der Grazer Finanz-Affäre gegen ihn ermittelt. Nun kommt der nächste Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft. Es geht um Kunaseks Hausbau - er weist alle Anschuldigungen zurück.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt begehrt vom steirischen Landtag abermals eine Auslieferung von FPÖ-Chef Mario Kunasek. Sprecher Markus Kitz bestätige Freitagnachmittag einen Online-Bericht des „Standard“. Die schriftliche Bitte um Auslieferung sei Anfang Juni an den Steiermärkischen Landtag geschickt worden.
„Anfangsverdacht verdichtet“
Der Hintergrund für den Wunsch nach Aufhebung seiner Immunität sei eine anonyme Anzeige, die im Mai eingelangt sei und die sich auf den Hausbau Kunaseks beziehe. Laut Kitz sei die Anzeige sehr detailliert gewesen und es habe sich ein „Anfangsverdacht verdichtet“. Ermitteln könne man aber erst, wenn auch in diesem Fall Kunaseks Immunität vom Landtag aufgehoben wird.
Bei einer ersten Auslieferung im April ging es „nur“ um falsche Zeugenaussage, Beweismittelunterschlagung und falsche Beweismittel. Erst nach der anonymen Anzeige soll nun auch Kunaseks Hausbau unter die Lupe genommen werden. Das ergänzende Auslieferungsansuchen sei bereits am Postweg, sagte Kitz.
„Für einen Rechtsstaat schlicht inakzeptabel“
Kunaseks Anwalt Johann Pauer teilte indessen auf APA-Anfrage mit, dass ihm bisher kein neuerliches Auslieferungsbegehren bekannt sei und ihm auch ein solches bis dato nicht zugestellt worden sei: „Zum wiederholten Male verfügen Medien hier über Aktenbestanteile, die meinem Mandanten als Betroffenen noch nicht bekannt sind. Das ist für einen Rechtsstaat schlichtweg inakzeptabel“, kritisierte er.
„Es wird immer öfter versucht, dem politischen Gegner durch das Erheben falscher anonymer Anzeigen - und damit verbundener Medienberichterstattung - zu schaden. Durch die unreflektierte Übernahme der falschen Vorwürfe hat diese Form des Dirty Campaignings leider immer mehr Erfolg. Die Vorwürfe sind an Absurdität nicht zu überbieten und können schon allein vom zeitlichen Ablauf her nicht stimmen. Sie werden daher leicht zu widerlegen sein. Dennoch bleibt bei vorverurteilenden Medienberichten auch dann ein Schaden, wenn es rasch zu einer Verfahrenseinstellung kommt“, ließ der Anwalt wissen.
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