Ein „Krone“-Artikel über den dritten Kronzeugen wurde von der WKStA unlängst dementiert. Jetzt gibt es Indizien, dass es ihn doch gibt.
Es sind noch keine drei Wochen vergangen, da berichtete die „Krone“, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen dritten Kronzeugen bei den Ermittlungen gegen Altkanzler Sebastian Kurz ins Spiel bringen könnte. Was folgte, war ein heftiges Dementi seitens der WKStA, wonach der „Krone“-Bericht nicht stimme. Wie das „profil“ nun berichtet, liegt aber sehr wohl ein Antrag auf Kronzeugenstatus einer dritten Person vor.
Bereits mehrere Aussagen vor der WKStA
Beim möglichen dritten Kronzeugen handelt es sich um den früheren Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds, der offenbar mehrmals von der WKStA einvernommen worden ist, um die Oberstaatsanwälte über Straftaten zu informieren, von denen sie zuvor noch keine Kenntnis gehabt hatten.
Dazu kam es so: Nach einem Rechnungshofbericht wurde der Verdacht geprüft, ob Immobilien des Integrationsfonds viel zu günstig verkauft worden waren. Der Verdacht der Bereicherung stand im Raum. Kurz kündigte den Mitarbeiter in seinem ersten Amtsjahr wegen der Malversationen.
Causa Meinungsumfragen
Im Zuge der Ermittlungen sei die WKStA offenbar auf Ungereimtheiten gestoßen, die zu anderen Vorwürfen gegen Kurz passen - nämlich dem Erstellen manipulierter Meinungsumfragen mit Geldern des Finanzministeriums.
Das klingt, als würde die WKStA daran arbeiten, einen Tatplan zu rekonstruieren, demzufolge Kurz seit Beginn seiner Karriere Steuergeld verwendete, um sein Image zu optimieren. Die Frage wird sein: Wie strafrechtlich relevant sind die Aussagen des Kronzeugen-Kandidaten?
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