Blaue Spesenaffäre

Gericht verbietet Einsicht in Konten der FPÖ

Politik
12.06.2023 11:08

Die Staatsanwaltschaft Wien darf keine Einsicht in die Konten der FPÖ nehmen. Die Ermittler wollten durch die Maßnahme feststellen, um wie viel Geld die FPÖ durch die Spesenaffäre gebracht wurde. Die Freiheitlichen wehrten sich allerdings dagegen und bekamen vom Oberlandesgericht Wien recht.

Die FPÖ selbst wird in der Spesenaffäre eigentlich als Opfer geführt - die Bundespartei, der Parlamentsklub und die Landesgruppe Wien haben sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Im Zuge der Untersuchungen wollte die Staatsanwaltschaft Wien Ein- und Ausgänge auf Bankkonten einsehen, die der freiheitlichen Bundespartei sowie dem Wiener Landtagsklub zugerechnet werden.

Laut „Standard“ ging es den Ermittlern darum, festzustellen, um wie viel Geld die FPÖ-Organisationen durch die in der Causa Beschuldigten - allen voran Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache - geschädigt worden seien. Die staatsanwaltschaftlichen Anordnungen wurden demnach Mitte Jänner erlassen und vom Erstgericht bewilligt.

OLG gab FPÖ recht
Die FPÖ ließ durch Parteianwalt Christoph Völk die Anordnungen beeinspruchen, wodurch die Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien landete. Argumentiert wurde, dass die Maßnahme überschießend sei und etwa der Zeitraum, von dem Kontobewegungen übermittelt werden sollten, viel zu groß sei - bei manchen Konten wollte das die Staatsanwaltschaft ab 2006 wissen. Das OLG gab der FPÖ umfassend recht:

Sinngemäß habe die Staatsanwaltschaft nicht benennen können, warum die Maßnahme notwendig sei. Es fehlten „konkrete Tatzeitpunkte“ und eine Erklärung, was genau die Staatsanwaltschaft mit der Kontoöffnung erfahren will, heißt es in der Entscheidung. Das OLG schickte die Anordnungen für eine neuerliche Entscheidung zurück ans Erstgericht.

„Umfassende Kooperation“ mit Behörden
Völk betonte gegenüber der Zeitung, dass seine Mandanten „umfassend mit den Behörden kooperieren“, aber „es gab und gibt keinen Anlass, der eine Kontenöffnung rechtfertigt“, meinte er mit Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts. Die Staatsanwaltschaft wird laut „Standard“ nicht gegen das OLG-Urteil berufen, sie hat sämtliche Anträge auf Kontoöffnung zurückgezogen.

Über eine Million Euro Schaden
Die Affäre wurde im September 2019, wenige Tage vor der Nationalratswahl, publik. Grundlage war eine anonyme Anzeige. Strache wird verdächtigt, seit seiner Übernahme der Parteiobmannschaft im Jahr 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben, indem er und ehemalige Mitarbeiter private Rechnungen von ihm durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen. Strache weist die Vorwürfe zurück. Neben Strache wird auch gegen andere FPÖ-Vertreter ermittelt. Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts geht hervor, dass sich der Gesamtschaden laut Ermittlern auf zumindest 1,032 Millionen Euro beläuft.

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