Die Regierung hat sich auf 120 Primärversorgungseinheiten (PVE) bis 2025 geeinigt. Aktuell gibt es 40 solcher Ärztezentren. Vorteile für Patientinnen und Patienten sowie das Personal seien etwa längere Öffnungszeiten sowie eine geregelte Urlaubsvertretung, hieß es.
Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe genannt, zusätzlich zu Ärztinnen und Ärzten etwa auch Pflege oder Physiotherapie. Eine Primärversorgungseinheit (PVE) kann zum Beispiel als Gruppenpraxis, Ambulanz oder Verein organisiert sein und soll Krankenhäuser bei der ambulanten Versorgung von Patientinnen und Patienten entlasten. Die Regierung will mit den Zentren den niedergelassenen Bereich stärken. Im März waren noch 121 als Ziel in ganz Österreich genannt worden, jetzt ist von 120 die Rede.
Reine Kinderzentren darunter
Auch reine Kinder-PVE sollen folgen, was in der Regierungsvorlage zum Primärversorgungsgesetz neu ist. Damit soll dem Mangel in diesem Fachgebiet entgegengetreten werden. Wer bereits eine Wahlarztpraxis betreibt, wird im Auswahlverfahren gleich behandelt wie Kassenärztinnen und Kassenärzte. Ärztinnen und Ärzte müssen mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft haben, bei der Gründung sollen andere Gesundheitsberufe künftig gleichberechtigt sein.
Um das Verfahren zu beschleunigen, wird das Bewerbungs- und Auswahlverfahren jetzt verkürzt. So entfällt beispielsweise die Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die eine PVE betreiben wollen.
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