Der zuständige Psychiater Karl Dantendorfer hält den Verdächtigen für zurechnungsfähig, aber zugleich für derart gefährlich, dass ohne diese Maßnahme laut Gutachten neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten seien.
Neuen Freund der "Ex" entführt
Der 20-Jährige hatte am 1. Mai gegen Mittag zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Freundes, des 25-jährigen Michael F., getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, zog sich eine schwarze Hose, schwarze Sportschuhe und eine ebenfalls schwarze Pelzjacke an, steckte eine Gaspistole ein und begab sich vor die Wohnung der jungen Frau, wo er die beiden vermutete. Von einer Parkbank aus beobachtete er stundenlang das Fenster der Frau.
Gegen 23 Uhr verließ Michael F. die Wohnung. Als er sein Auto aufsperren wollte, trat der 20-Jährige von hinten an ihn heran. Der 20-Jährige zwang den erschrockenen Mann, der die Waffe laut dem Verdächtigen wahrgenommen hatte, ins Auto zu steigen, setzte sich selbst in den Fonds und forderte Michael F. auf, zum Alberner Hafen zu fahren.
Dort angelangt, musste Michael F. aussteigen. Der 20-Jährige dirigierte den gehbehinderten Elektronik-Verkäufer gegen Mitternacht von der Straße weg in Richtung des dicht bewaldeten Donauuferbereichs, wo es zu diesem Zeitpunkt stockdunkel war.
Nebenbuhler "zur Rede stellen wollen"
Wie Marcus Januschke, der Verteidiger des 20-Jährigen, am Dienstag erklärte, habe sein Mandant den Nebenbuhler "zur Rede stellen wollen". Beim Eintreffen am Alberner Hafen sei die Situation "noch in keinster Weise bedrohlich gewesen". Der 20-Jährige habe keine Tötungsabsicht gehabt, sondern das Gespräch gesucht: "Dann hat sich die Situation aufgeschaukelt und das Gespräch ist irgendwie eskaliert."
Mehrere Kopfschüsse aus kurzer Distanz
Laut Anklage wollte Michael F. "vom Angeklagten wegkommen", worauf ihm dieser die Gaspistole auf den Kopf schlug. Michael F. stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.
Im Anschluss trat der beschäftigungslose junge Mann dem Schwerverletzten mehrmals mit den Füßen gegen den Kopf, holte dann einen 25 bis 30 Kilogramm schweren Stein und ließ ihn aus einer Höhe von rund einem Meter auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen.
Kopf mit Knien unter Wasser gedrückt
Was weiter geschah, liest sich in der Anklageschrift folgendermaßen: "Der Schlag mit dem Stein führte jedoch nicht zu der erwarteten tödlichen Verletzung, worauf er (der Angeklagte, Anm.) Michael F. an seinen Beinen erfasste und etwa 30 Meter die Uferböschung hinab zum Donaukanal zog, wo er den Kopf des Michael F. unter Wasser tauchte, indem er sich auf seinen Hinterkopfbereich kniete. Nach geraumer Zeit, als er annahm, dass Michael F. tot sei, verlagerte er sein Gewicht und stand auf, woraufhin Michael F. den Kopf aus dem Wasser riss und nach Luft rang. Sodann drückte der Angeklagte den Kopf des Michael F. neuerlich für einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten unter Wasser, bis sich Michael F. nicht mehr bewegte und er weder an dessen Handgelenk noch im Brustbereich den Puls ertasten konnte."
Die Anklage ist bereits rechtskräftig. Mit dem Fall wird sich am 22. Dezember ein Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Norbert Gerstberger befassen.
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