Berufung beim OLG

Mordfall Samantha: Es bleibt bei lebenslang

Wien
13.06.2023 17:10

Samantha wurde zu Tode vergewaltigt. Ihre zwei Mörder - der 26-jährige Fabian W. und der 31-jährige Manuel H. - wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich erfolgte die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum wegen Gefährlichkeit. Das Oberlandesgericht Wien bestätigt nun das Höchsturteil des Geschworenengerichts. 

Kaum einen ließ der grausame Mord an Samantha beim Prozess am Wiener Landesgericht im März kalt. Von zwei jungen Männern wurde die 20-Jährige so lange vergewaltigt und mit Gegenständen brutal verletzt, dass sie letztlich verblutete. Daran den Notruf zu wählen, dachten die beiden erst in der Früh, als die junge Frau schon längst tot war ...

Trotz Geständnis kein milderes Urteil
Während der jüngere der beiden Angeklagten stets eine Beteiligung an der tödlichen Vergewaltigung leugnete, schließlich hätte er mit Samantha eine Art Freundschaft-Plus geführt, machte Manuel H. reinen Tisch. Und belastete seinen Freund schwer, als er die schrecklichen Details der Tat schilderte.

Anwältin Astrid Wagner verteidigt den Erstangeklagten. (Bild: Zwefo)
Anwältin Astrid Wagner verteidigt den Erstangeklagten.

Doch dieses Geständnis half dem 31-Jährigen im Endeffekt wenig. Sowohl er als auch der 26-Jährige fassten die Höchststrafe aus: Lebenslange Haft und eine Einweisung wegen Gefährlichkeit. Beide leiden an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Über den Älteren meinte Gutachter Peter Hofmann: „Es gibt bestimmte Tätertypen, die Folter einsetzen, um für sich selber eine innere Befriedigung zu erreichen. Das ist eine sehr, sehr spezielle Tätergruppe.“ Und genau das war es laut des Gerichtspsychiaters: eine „sexuell sadistische Tat“ mit folterartigen Methoden. 

Zitat Icon

Es ist unfassbar. Mein Mandant ist ein unbescholtener junger Mann, der allerdings in den Sog des Bösen geraten ist.

Verteidigerin Astrid Wagner über Fabian W.

Beim Oberlandesgericht mit der Strafberufung abgeblitzt
Fabian W. hielt auch nach der Urteilsverkündung an seiner Unschuld fest, meldete durch Verteidigerin Astrid Wagner sofort Nichtigkeit und volle Berufung an. Die Verteidigung des Zweitangeklagten erbat Bedenkzeit, legte aber nun auch Rechtsmittel gegen die Strafhöhe ein.

Aber mit wenig Erfolg. Denn das Oberlandesgericht bestätigte die lebenslangen Haftstrafen und die Einweisung gegen die zwei jungen Männer. Damit sind die Urteile im schrecklichen Mordfall der 20-jährigen Samantha rechtskräftig. Selten hätte der vorsitzende Richter so einen grausamen und abscheulichen Fall mit solcher massiven Gewalt erlebt. Das Oberlandesgericht sehe keine andere Möglichkeit, als die lebenslange Haft zu bestätigen.

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