Komplizin im Spiel?

Bub in Hundekäfig: Die Hintergründe zur Horrortat

Niederösterreich
13.06.2023 21:30

Das Leid eines Kindes aus dem Waldviertel (NÖ) schockt das Land. Ist der Schüler Opfer eines tobenden Obsorgestreits? Ermittlungen konzentrieren sich auf das nähere Umfeld, mit weiteren Festnahmen wird gerechnet.

Die Qualen müssen schier unvorstellbar gewesen sein: Stundenlang soll ein Zwölfjähriger im Bezirk Waidhofen an der Thaya (NÖ) laut OGH in einem Hundezwinger in der Größe von etwa 50 x 80 Zentimetern lieblos und vor allem hilflos gefangen gehalten worden sein. Und das von seiner eigenen Mutter. Auch einen Tag nach Bekanntwerden der Horrortat kommen immer neue Details ans Licht. Wie berichtet, soll die 32-Jährige ihren Sohn im Winter gefesselt und geknebelt in einen Hundekäfig eingesperrt haben. Zur Wand gedreht und mit Gegenständen beschwert, wollte sie ihrem Kind eine Flucht unmöglich machen.

Zustand des Buben war lebensbedrohlich
Ohne Nahrung, dafür mit tagtäglichen Schlägen und Kälteduschen bei Minusgraden geschwächt, konnte der Bub wie durch ein Wunder seinem beinah tödlichen Schicksal entrinnen. Der Zwölfjährige wurde laut OGH halb verhungert in lebensbedrohlichem Zustand mit einer Körpertemperatur von 26,8 Grad aufgefunden. Das Kind soll sich mittlerweile in der Obhut des Vaters befinden. Laut Polizei habe sich der Gesundheitszustand des Jungen inzwischen verbessert. An den psychischen Folgen wird er sein Leben lang zu Leiden haben.

Horror-Tat erschüttert den Bezirk Waidhofen an der Thaya - das Landeskriminalamtes NÖ ermittelt. (Bild: Yakovyna Yuliia)
Horror-Tat erschüttert den Bezirk Waidhofen an der Thaya - das Landeskriminalamtes NÖ ermittelt.

Wie aus dem Umfeld der Frau mit einem offensichtlichen Hang zum Sadismus zu hören ist, soll die 32-Jährige aus gutem Hause stammen, sich aber von ihrer Familie distanziert haben, danach Heim, Auto sowie sämtliche Ersparnisse verjubelt haben. Grund dafür soll neben einer psychischen Erkrankung vor allem eine 40-jährige Frau sein. Die 32-Jährige soll der Mutter von vier Kindern hörig gewesen sein. Laut „Krone“-Informationen soll auch die 40-Jährige bereits verhaftet worden sein. Inwieweit sie von der grausamen Tat gewusst oder womöglich sogar ihre Finger mit im Spiel gehabt haben soll, ist derzeit noch unklar.

Fall war Kinder- und Jugendhilfe bekannt
Klar ist: Es tobt ein erbitterter Obsorgestreit zwischen den getrennt lebenden Eltern. Die Ermittlungen der Polizei konzentrieren sich derzeit vor allem auf das nähere Umfeld. Widersprüchliche Aussagen sowie Auswertungen der Datenträger geben Anlass dazu. Daher wird demnächst mit weiteren Festnahmen gerechnet.

Indes zeigen sich die Angehörigen von den Ereignissen tief geschockt. „Wieso ist das eigentlich niemandem aufgefallen?“, fragen sich sichtlich betroffene Waldviertler gegenüber der „Krone“. „Das Kind hätte ja zur Schule gehen müssen“, wundert sich eine Frau. Der Bub sei schon öfters aufgrund seines Zustandes in der Schule aufgefallen, heißt es aus behördennahen Kreisen. Sein Fernbleiben vom Unterricht sei jedoch ordnungsgemäß entschuldigt gewesen. Der wieder einmal in einem tragischen Missbrauchsfall aufkeimenden Kritik am Behördenversagen kontert man seitens der Jugendwohlfahrt sowie der NÖ Bildungsdirektion mit einem Verweis auf den Datenschutz.

Mutter derzeit in U-Haft
Schlussendlich war es eine Sozialarbeiterin, die in letzter Minute die Rettung verständigte und den Buben somit vor dem sicheren Tod bewahrte. Auf Drängen des getrennt lebenden Vaters hin, schlug sie am 23. November des Vorjahres im Zuge einer Kontrolle Alarm, die Mutter wurde daraufhin festgenommen. Die 32-Jährige sitzt in U-Haft. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen und Freiheitsentziehung ermittelt. Ein psychiatrisches Gutachten ist ausständig.

Beschwerde gegen U-Haft vom OGH abgewiesen 
Besonders makaberes Detail: Obwohl die 32-Jährige selbst ihr eigenes Fleisch und Blut über Wochen gefangen hielt, beharrt die Waldviertlerin auf ihr „Grundrecht auf persönliche Freiheit“ und legte aufgrund ihrer U-Haft Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Diese wurde abgewiesen. Auch weil laut ersten Erkenntnissen die Gefahr besteht, dass die Mutter laut OGH künftige Aggressionshandlungen auch gegen andere Personen richten könnte.

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