„Nehmen die Waffe weg“

Bei Extrem-Raserei wird Auto künftig beschlagnahmt

Österreich
14.06.2023 10:10

Wer rücksichtslos und gefährlich die Höchstgeschwindigkeit übertritt, dem kann ab März 2024 das Auto abgenommen werden, in letzter Konsequenz wird das Fahrzeug auch versteigert. Das entsprechende Paket wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, angekündigt wurde es bereits im Vorjahr. 

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab 1. März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach der Regierungssitzung im Pressefoyer. Es gehe dabei nicht um Leute, die ausnahmsweise einmal zu schnell unterwegs sind, sondern um „einige unbelehrbare, rücksichtslose Täter“, betonte Gewessler. 

„Das Auto wird zur Waffe“
Das beschlossene Paket richtete sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. „Bei diesem Tempo wird das Auto zur Waffe“, so die Ministerin: „Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg.“ Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird - oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h -, kann das Fahrzeug auch sofort für bis zu zwei Wochen beschlagnahmt werden. 

Autos von Extrem-Rasern können künftig beschlagnahmt und versteigert werden. (Bild: thinkstockphotos.de)
Autos von Extrem-Rasern können künftig beschlagnahmt und versteigert werden.
Ministerin Gewessler hat bei Entwurf noch einmal nachgebessert. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Ministerin Gewessler hat bei Entwurf noch einmal nachgebessert.

Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann es nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens zum „ersatzlosen Verfall“ kommen: Das Raser-Auto wird dann dauerhaft abgenommen und versteigert. 

Dauerhaftes Fahrverbot bei fremdem Auto
Nach der Begutachtung des Gesetzespakets, mit dem Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetz abgeändert werden, wurde folgender Punkt nachgeschärft: Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden - das soll schon ab kommendem Oktober gelten. Die Grenze ist hier eine Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. 50 km/h außerhalb. Aktuell ist die Abnahme der Fahrerlaubnis eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

„Schritte gegen Unbelehrbare“
Mit diesen Maßnahmen, mit der man dem Beispiel anderer europäischer Länder folgt, setze man nun „umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten“, sagte Verkehrsministerin Gewessler. Sie verwies auf die bereits 142 Unfalltoten im Jahr 2023 - jeder einzelne Fall sei unerträglich und einer zu viel, betonte sie. Wer mit seinem Auto mit 130 km/h durch ein Ortsgebiet rast, der hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. „Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden“, so Gewessler.

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