Bauherr und Bauaufsicht in einer Person! Diese ungewöhnliche Konstellation gab es schon öfter in Vorchdorf. Besonders brisant ist dabei, dass es sich um den Leiter der Bauabteilung handelt. Er stellt der Gemeinde für die Bauaufsicht eigene Honorarnoten mit zum Teil fünfstelligen Euro-Beträgen aus.
Die hohen Kosten für die neue Verabschiedungshalle sorgten schon vor zwei Jahren für Wirbel in Vorchdorf. Nun gibt es wieder Aufregung. Die Bauaufsicht soll der Vorchdorfer Bauamtsleiter gehabt und der Gemeinde dafür eine Honorarnote im fünfstelligen Euro-Bereich ausgestellt haben.
Doppelrolle bei mehreren Projekten
Es dürfte sich nicht um einen Einzelfall handeln. Der „Krone“ liegen Honorarnoten der Jahre 2019 bis 2022 vor. Demnach spielte der leitende Gemeindebedienstete auch beim Kindergarten Fischböckau und dem Schloss Hochhaus Bauaufsicht. Heißt: Als Bauamtsleiter vertrat er die Gemeinde als Bauherr. Auf der anderen Seite machte er als „Selbstständiger“ die Bauaufsicht. Als Vertreter der Gemeinde gab er dann die Rechnungen frei.
Mehrfach anonym angezeigt
Nun wurde diese unübliche Doppelrolle gleich mehrfach anonym angezeigt. Vorgeworfen wird dem Bauamtsleiter, dass er während der Dienstzeit und ohne eine Gewerbeberechtigung der selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sei. Eine ausführliche Dokumentation der Bauaufsicht dürfte es nicht geben.
Besprechung am 29. Februar 2022?
Lediglich eine Liste mit Besprechungsterminen soll geführt worden sein. Einige Einträge fielen auf Sonntage, einen Ostermontag und den 29. Februar 2022 - vergangenes Jahr hatte der Februar aber nur 28 Tage.
Zumal wir keine Kenntnis von einer Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft und beim Finanzamt haben, können wir hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Johann Mitterlehner, ÖVP-Bürgermeister
Bild: Wenzel Markus
Die „Krone“ richtete an Bürgermeister Johann Mitterlehner (VP) und den Bauamtsleiter eine Reihe von Fragen zu den Vorwürfen. Es antwortete der Ortschef: „Zumal wir keine Kenntnis von einer Anzeige bei der WKStA und beim Finanzamt haben, können wir hierzu keine Stellungnahme abgeben.“
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