Während der Angeklagte sich unsterblich in die 31-Jährige verliebte, war er nur einer von vielen für sie. Von Beruf ist sie nämlich Callgirl. Mit gebrochenen Herzen und gekränkten Stolz schrieb er ihr eine verheerende Nachricht, die ihn vor Gericht bringt.
Er tue sich schwer, Frauen kennenzulernen, erklärt der Slowene (34) der Richterin in Wien. Denn er ist nicht gerade der typische Womanizer. Umso mehr freute er sich, die ungeteilte Aufmerksamkeit einer Frau zu haben. Auch wenn es nur für ein paar Stunden war. Denn besagte Dame bestellte er bei einem Escort-Service, zahlte für ein paar Treffen.
„Ich habe mich verliebt“
Und da erwischte es den 34-Jährigen ordentlich: Er wollte mehr als nur bezahlten Sex, gab ihr 1600 Euro für eine ganze Nacht - „Ich wollte mit ihr reden und sie besser kennenlernen.“ Zu seinem Geburtstag engagierte er die 31-Jährige sogar zum Bowlingspielen.
Anders als im Filmklassiker „Pretty Woman“ hielt das Glück aber nicht lange. Schließlich waren die Treffen für sie nicht mehr als ihr Geschäft. Er, ein Kunde von vielen.
Erst Erpressung, dann Liebesgedicht geschrieben
„Die ganze Situation hat mich ziemlich verletzt“, gab der Angeklagte kleinlaut zu. Mit gebrochenem Herzen und verletztem Stolz schrieb er dann die verheerende Nachricht: „1500 Euro, oder deine Familie wird wissen, was du machst!“, lautet die versuchte Erpressung.
Mein Mandant hat sich leider in die Dame verliebt. Sie hat ihm dann gesagt, dass sie nichts von ihm will. Er hat das aus Dummheit und Verliebtheit gemacht.
Verteidiger Sascha Flatz über den 31-jährigen Slowenen
Bild: office@rechtsanwalt-flatz.at
Das war aber keinesfalls der letzte Kontakt. Zum Valentinstag - da hatte die Escort-Dame ihren Kunden schon längst angezeigt - schrieb der verliebte Slowene ihr ein Gedicht. „Sie will nichts von Ihnen. Sie sollen sie einfach in Ruhe lassen!“, stellt die Richterin ein für alle Mal klar.
„Es war nie die Rede von einer Beziehung“
Die 31-Jährige selbst könne sich die Schwärmerei nicht erklären: „Es war nie die Rede von einer Beziehung.“ Als Entschädigung gibt ihr Anwalt Sascha Flatz noch im Gerichtssaal im Namen seines Mandanten 250 Euro. Der kommt mit einer Diversion und 200 Euro Strafe davon.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.