Nach dem Drama in der Sonnentherme Lutzmannsburg im März, bei der die kleine Dunija ertrunken war, wird der Vater nun wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Die fünfjährige Nichtschwimmerin war ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken gegangen, während der Vater aus Wien rauchen war. Die Verfahren gegen den Thermen-Geschäftsführer und den damaligen Bademeister wurden dagegen eingestellt.
Der Mann dürfte zumindest 20 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang. In der Raucherzone hatten er und seine Begleiterin keine Sicht zu dem Platz nahe dem Wildbachpool, wo sie Dunija und ein weiteres kleines Mädchen zurückgelassen hatten.
Ein Badegast wurde dann auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam. Trotz Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien.
Vorwurf: Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen
Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen habe. Dies hätte zum Ertrinken des Kindes geführt.
Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.