Heftige Reaktionen löste die tödliche Hammerattacke eines Bauern auf verletztes Wild aus. Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Zu der Tragödie war es Dienstag gegen Mittag auf einer Wiese im Bezirk Jennersdorf gekommen. Wie berichtet, dürfte ein Landwirt beim Mähen zwei Rehkitze im hohen Gras übersehen haben. Die zwei Wochen alten Jungen erlitten schwere Verletzungen. Daraufhin griff der Bauer zu einem Zimmererhammer und schlug solange auf die Rehkitze ein, bis ihre Schmerzenslaute nicht mehr zu hören waren. Entsetzt reagierten Zeugen auf die „brutalen Szenen“.
Staatsanwaltschaft prüft Fall
Nach einer Anzeige bei der Polizei ist die Staatsanwaltschaft am Wort. Strafrechtliche Relevanz könnte laut Rechtsanwälten eher der Vorwurf der Tierquälerei haben, der im Fall eines Verfahrens Schadenswiedergutmachung mit sich bringen dürfte. Fest steht, der Landwirt hat sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. „Die Meldepflicht wurde missachtet. Im Fall der verletzten Rehkitze hätte der Bauer den Jagdausübungsberechtigten über die Sachlage in Kenntnis setzen müssen, statt auf eigene Faust einzugreifen“, heißt es. Im Revier hat stets der Jagdausübungsberechtigte die Aufgabe, über die Regulierung der Tierbestände und die Abschussplanung zu wachen. „Im Burgenland werden Jäger von Bauern – falls überhaupt – spätabends informiert, dass am nächsten Morgen beabsichtigt wird zu mähen. Mit dem Hinweis, die Jägerschaft solle schnell etwas zum Schutz der Kitze zu unternehmen“, berichtet ein Waidmann. Als Vorbild wird Deutschland genannt. Dort sind Landwirte streng verpflichtet, das Wild zu vergraulen, bevor gemäht wird. „Wer das unterlässt und Tiere tötet, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen.“
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