„Krone § Recht“

Verpatzter Urlaub: Wie erhält man sein Geld zurück

Tirol
18.06.2023 15:00

Die Freude am Urlaub kann während oder nach der geplanten Reise schnell vorbei sein. Der Tiroler Anwalt Fabian Höss klärt im Rahmen der Serie „Krone § Recht“ auf, welche Urlaubsmängel zur Geltendmachung einer Preisminderung berechtigen.

Krone“: Was wird konkret unter einem Reisemangel verstanden? 
Anwalt Fabian Höss: Ein Reisemangel liegt vor, wenn der Vertragspartner des Reisenden, also meist der Reiseveranstalter oder das Hotel, Leistungen, die vom Reisenden bezahlt und zwischen den Vertragsteilen vereinbart wurden, nicht oder nur teilweise bzw. mangelhaft erbringt.

Muss vor Ort etwas beachtet werden, um den Anspruch geltend machen zu können? 
Am Wichtigsten ist eine möglichst umfangreiche Dokumentation des Mangels, am besten durch Fotos. Auch Adressen von anderen Reisenden, die den Mangel bezeugen können, sind hilfreich. Dem Reiseveranstalter bzw. Hotelbetreiber muss aber sofort vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, den Umstand, der bemängelt wird, zu beheben, sofern dies möglich ist. Wird dem Reiseveranstalter bzw. Hotelbetreiber keine Möglichkeit zur Behebung des Mangels gegeben, hat man schlechte Chancen, erfolgreich eine Preisminderung geltend zu machen.

Der Tiroler Anwalt Fabian Höss klärt im Rahmen der Serie „Krone § Recht“ auf. (Bild: Erik R. Kroker)
Der Tiroler Anwalt Fabian Höss klärt im Rahmen der Serie „Krone § Recht“ auf.

Führt jeder Reisemangel zu einem Preisminderungsanspruch? 
Nein. Behebt der Vertragspartner den Mangel unverzüglich, so steht kein Preisminderungsanspruch zu. Nur, wenn der Mangel nicht oder verspätet behoben wird, etwa auch durch Zurverfügungstellung einer mangelfreien Unterkunft, steht der Preisminderungsanspruch pro betroffenem Tag zu. Die Höhe des Preisminderungsanspruchs ist abhängig von der Schwere des Mangels und von der Höhe des Reisepreises. Es gibt natürlich auch „Mängel“, die für den Betroffenen zwar unangenehm sind, nach der Rechtsprechung aber keine relevanten Mängel darstellen und somit zu gering sind, um einen Preisminderungsanspruch zu begründen.

Rechtstipps

  • Dokumentieren Sie den Mangel vor Ort.
  • Melden Sie dem Reiseveranstalter bzw. dem Hotelbetreiber den Mangel unverzüglich.
  • Suchen Sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen Rechtsanwalt auf, damit geprüft werden kann, ob ein Preisminderungsanspruch zusteht.

Gibt es ein Gesetz, das die Höhe des Preisminderungsanspruchs regelt? 
Der Anspruch auf Preisminderung basiert auf der Gewährleistung, die bei einem Vertrag zwischen Unternehmen und Verbrauchern grundsätzlich immer gilt. Die Höhe des Prozentsatzes der Preisminderung bei Reisemängeln orientiert sich an der Rechtsprechung und ist nicht gesetzlich geregelt.

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