Wegen Ehrverletzung

Van der Bellen genehmigte Ermittlungen sieben Mal

Politik
19.06.2023 15:05

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat in seiner Amtszeit die meisten Strafverfolgungen wegen Ehrverletzung seiner Person nicht zugelassen. Nur in sieben von 59 Fällen gab er sein Okay, wie aus einer Anfrage der FPÖ hervorgeht. 

Für den Bundespräsidenten sei es „selbstverständlich, dass er sich als Amtsträger und Person der Öffentlichkeit mehr Ehrverletzungen gefallen lassen muss als eine Privatperson“, hieß es aus der Präsidentschaftskanzlei. Er mache von seinem Recht aber dann Gebrauch, wenn Dritte mitbetroffen und daher zu schützen seien, oder wenn ihm ein Rechtsbruch unterstellt werde. Aufmerksamkeit erhielt zuletzt etwa die Frage, ob Van der Bellen Ermittlungen gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl zustimmen wird. Dieser hatte das Staatsoberhaupt in seiner Aschermittwochrede als „Mumie“ bezeichnet und „senil“ genannt. Dieses Verfahren wurde aufgrund einer fehlenden Zustimmung Van der Bellens inzwischen eingestellt.

Herbert Kickl (Bild: APA/TEAM FOTOKERSCHI.AT)
Herbert Kickl

Beleidigungen und üble Nachrede
Insgesamt verzichtete der Bundespräsident in 52 Fällen auf eine Strafverfolgung. Siebenmal gab er hingegen sein Okay dazu. Dabei ging es um Beleidigung und üble Nachrede. In vier Fällen wurden die Personen verurteilt, bei zwei von ihnen kamen andere Straftaten wie eine gefährliche Drohung, Verhetzung oder Verbrechen nach dem Verbotsgesetz hinzu. Zusätzlich zu Van der Bellen gaben auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) je eine entsprechende Ermächtigung.

Gemäß Paragraf 117 des Strafgesetzbuchs werden „strafbare Handlungen gegen die Ehre“, also üble Nachrede und Beleidigung, verfolgt, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer oder eine Behörde gerichtet sind. Die FPÖ forderte zuletzt wieder, dass der Paragraf überarbeitet werden müsse. „Strafen wegen ‘Majestätsbeleidigung‘ haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren“, wurde Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung zitiert. 

Heinz Fischer stimmte nie zu
„Bundespräsident Van der Bellen sollte aufhören, sein ‘Sonderverfolgungsrecht‘ willkürlich einzusetzen, zumal sich zeigt, dass in vielen Fällen keine strafrechtlich relevanten Aussagen vorhanden sind, die Betroffenen aber auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben“, ergänzte er. Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer hat nie eine Ermächtigung erteilt.

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