Ein bahnbrechendes Urteil des Obersten Gerichtshof stellt Bewohner von Genossenschaften finanziell besser. Im Falle einer Insolvenz gibt es den vollen Finanzierungsbeitrag zurück.
Es ist nicht alltäglich, dass Genossenschaften pleitegehen. Aber es kommt vor. Wie „Die Eigentum“ in Vösendorf, der Jahre zuvor die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war und deren Geschäftsführer in U-Haft gewandert ist.
Der Masseverwalter wollte eine betroffene Familie mit einer mickrigen Quote abspeisen. Die Wiener Arbeiterkammer zog vor Gericht und erwirkte beim OGH, dass die Bewohner den gesamten (um jährlich ein Prozent abgezinsten) Finanzierungsbeitrag retour erhalten.
Urteil positiv für Bewohner
Der gewonnene Musterprozess hat für AK-Experte Walter Rosifka zwei positive Auswirkungen: „Das Urteil stellt die Rechtslage zugunsten aller Mieter dieser Gesellschaft dar.“ Und es hat Auswirkungen auf künftige Fälle, wenn andere Genossenschaften zahlungsunfähig werden.
Der Urteil hat positive Auswirkungen für Mieter bei zukünftigen Fällen, wenn eine andere Genossenschaft in Konkurs gehen würde.
Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Wiener AK
Bild: ak/erwin schuh
Zur Vorgeschichte: Familie S. zog 2015 in die Genossenschaftswohnung und zahlte an „Die Eigentum“ 15.100 Euro. Fünf Jahre später war der Bauträger insolvent. Kurz nach Konkurseröffnung kündigte die Familie ihren Mietvertrag und zog aus.
Der Masseverwalter verweigerte jedoch die Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags in der aktuellen Höhe von 14.000 Euro. Das Geld sollte in die Konkursmasse einfließen. Die Höchstrichter stellen jedoch klar: Der Betrag ist zur Gänze zurückzuzahlen. Familienvater Manuel S. ist glücklich. „Dadurch ist uns kein finanzieller Schaden entstanden“, so der Wiener zur „Krone“.
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